Forderungen des Berliner Zentralkomités der Arbeiter am 18. Juni
- Bestimmung des Minimums des Arbeitslohnes und der Arbeitszeit durch
Kommissionen von Arbeitern und Meistern oder Arbeitgebern.
- Verbindung der Arbeiter zur Aufrechterhaltung des festgesetzten
Lohnes.
- Aufhebung der indirekten Steuern, Einführung progressiver
Einkommensteuer mit Steuerfreiheit derjenigen, die nur das Nötigste zum
Leben haben.
- Der Staat übernimmt den unentgeltlichen Unterricht und, wo es
nötig ist, die unentgeltliche Erziehung der Jugend mit
Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten.
- Unentgeltliche Volksbibliotheken.
- Regelung der Zahl der Lehrlinge, welche ein Meister halten darf, durch
Kommissionen von Meistern und Arbeitern.
- Aufhebung aller für das Reisen der Arbeiter gegebenen Ausnahmegesetze,
namentlich der in den Wanderbüchern ausgesprochenen.
- Herabsetzung der Wählbarkeit für die preußische Kammer auf
das 24. Jahr.
- Beschäftigung der Arbeitslosen in Staatsanstalten, und zwar sorgt der
Staat für eine ihren menschlichen Bedürfnissen angemessene
Existenz.
- Errichtung von Musterwerkstätten durch den Staat und Erweiterung der
schon bestehenden öffentlichen Kunstanstalten zur Heranbildung
tüchtiger Arbeiter.
- Der Staat versorgt alle Hilflosen und also auch alle Invaliden der
Arbeit.
- Allgemeine Heimatberechtigung und Freizügigkeit.
- Schranken gegen Beamtenwillkür in bezug auf die Arbeitsleute.
Dieselben können nur durch das entscheidende Urteil einer Kommission
von ihren Stellen entlassen werden.
Letzte Änderung: 27. May. 2001, Adresse: /deutsch/1848/flugblatt12.html