Das Ablösungsgesetz für Schlesien


Wilhelm Wolff


Fürst Heinrich LXXII.


Wilhelm Wolff

Das königliche Patent an die Bauern

Köln, 19. Januar. Der letzte und höchste Trumpf, den die volksfeindliche Partei ausgespielt, ist, wie schon gesagt, ein eigenhändiges, vom Minister Herrn Manteuffel gegengezeichnetes Schreiben des preußischen Königs.

Es war eine kitzlige Frage, wie sich wohl die Einmischung des letztern am besten bewerkstelligen ließe. Doch den Herren »mit Gott für König und Junkerschaft« gelang endlich nach langem Nachdenken ihre Lösung.

Ein gewisser Schulze Krengel in Nessin (einem kleinen Dorfe) bei Kolberg mußte nebst mehreren Tagelöhnern eine schriftliche Anfrage an den König unterschreiben, worin sie um Aufklärung über Zweifel baten, die in ihnen nach langer Lesung gewisser, angeblich im Namen des Königs verbreiteter Flugschriften aufgestiegen seien.

Je naiver man die Leute fragen ließ, um desto wahrscheinlicher, daß der eigentliche Ursprung dieses saubern Wahlmanövers verhüllt bleiben würde.

Sie mußten daher fragen, ob es denn wahr sei, daß Seine Majestät wirklich beabsichtige, das Grundeigentum zu teilen und den Besitzlosen zuzuwenden?

Man kann sich den Todesschrecken und die schlaflosen Nächte der Tagelöhner von Nessin vorstellen, als sie von solcher Absicht hörten. Wie? Der König will den Grundbesitz teilen? Wir Tagelöhner, die wir bis jetzt für fünf Silbergroschen täglich mit solcher Wollust den Acker des gnädigen Herrn bestellten, sollen aufhören zu tagelöhnern und unser eignes Feld bearbeiten? Der gnädige Majoratsherr, der 80 bis 90 Dominien besitzt und bloß einige Hunderttausend Morgen Landes, von dem sollen soundsoviel Morgen an uns gegeben werden?

Nein, bei dem bloßen Gedanken an so schreckliches Unheil zitterten unsre Tagelöhner an allen Gliedern. Sie hatten keine ruhige Stunde mehr, bis sie die Versicherung hatten, daß man sie wirklich nicht in dieses bodenlose Elend stürzen, die drohenden Morgen Landes fernhalten und den gnädigen Herrn nach wie vor belassen wolle.

Ganze Provinzen kann man wohl den Besitzern wegnehmen, aber im kleinen muß alles beim alten bleiben.

Eine zweite Frage lag den guten Leuten auch schwer auf dem Herzen. Ob denn Seine Majestät zur Auflösung der Nationalversammlung durch seine Ratgeber gezwungen worden? Drittens aber mußten sie schönstens um eine »bestimmte Anweisung über die Person des zu Wählenden bitten, indem sie nur zu Allerhöchstdemselben in dieser Beziehung« (also in andern Beziehungen, z. B. in Geldsachen und dergleichen kitzligen Geschichten nicht? O ihr Löwen aus der Nessiner Fabel, ihr seid vielleicht nicht so dumm, als ihr ausseht) »volles Vertrauen hätten und das, was ihnen von Seiner Majestät angeraten werde, unbedingt ausrühren würden«.

Mit diesen Anfragen denken die Brandenburg-Manteuffel zwei Fliegen auf einmal zu schlagen. Einerseits wollen sie zeigen, was es noch für Prachtexemplare von urweltlichen Untertanen gibt oder doch geben könnte, und dann haben sie, was hier die Hauptsache ist, das Mittel gefunden, daß endlich der König selbst als oberster Wahlagitator der preußischen Adels-, Beamten- und Geldsackpartei auftreten kann.

Sofort wird das Antwortschreiben abgefaßt.

Darin beruhigt der König die noch immer angstvoll bebenden Tagelöhner, daß er sie in ihrer Besitzlosigkeit durchaus nicht stören werde und gar nicht daran denke, sie durch Verleihung von Ackerland auf ewig ins Elend zu stürzen.

Die Tagelöhner atmen freier auf.

Ihre Ungewißheit über Auseinandersprengung der Nationalversammlung wird beseitigt, indem ihnen der preußische König folgendes erklärt:

»Die zur Vereinbarung der Verfassung berufene Versammlung habe Ich auf den Rat Meiner Minister, aber in eigner freier Entschließung aufgelöst« (woran höchstens P. P. Krengel und Genossen zweifeln konnten). »Niemand anders hat Mich dazu gezwungen als jene Versammlung selbst, indem die Mehrzahl ihrer Mitglieder« (also keine Fraktion?) »Meinem Rufe, in Brandenburg ihre Beratung fortzusetzen, nicht folgte und durch gesetzwidrige Beschlüsse den Staat und Mein königliches Haus in die äußersten Gefahren brachte.«

Die Vereinbarer selbst waren schuld, daß sie zum Teufel gejagt wurden!

Hätten sie nicht den im christlich-germanischen Staat aufgetürmten Unrat etwas ausmisten und den Verschleuderungen der Staatseinnahmen in Zivil und Militär, den unerträglich gewordenen Schikanen in allen Richtungen des Lebens, den süßen Genüssen der bevorrechteten Adels- und Beamtenkaste zu Leibe gehen wollen, sondern hätten sie hübsch meine königlichen Vorschläge, mittelst deren das Volk nach wie vor geknechtet und ausgebeutet werden kann, ohne lange Widerrede angenommen: so wären wir gute Freunde geblieben, und die Vereinbarer säßen wohl noch beieinander.

Ja, in solchem Falle wäre es auf einige Hunderttausend Taler mehr oder weniger nicht angekommen. Ihr wißt doch, wie Preußens Könige in solchen Dingen, wenn man nur nicht mit den Rechten des Volkes Ernst machen will, mit den Geldern der geliebten Untertanen durchaus nicht geizen.

»Haben nicht die acht Provinzen seit 1823 ihre Landtage gehabt, die eine Summe gekostet haben, mit der man eine Nationalversammlung über vier Jahre aushalten kann? Allein diese Landstände, das waren auch meistens so liebe, so gute Burschen, daß wir königliches Wohlgefallen an ihnen hatten, und wenn uns etwas nicht gefiel an ihnen, so klopften wir sie beim Abschiede tüchtig auf die Finger und so hatten wir zwar einen teuern, aber sehr ergötzlichen Karnevalsspaß.

Die Vereinbarer glaubten aber, mehr zu sein, und taten als hätte sie das Volk nach Berlin geschickt, um seine Forderungen festzustellen, seine Rechte »auf breitester Grundlage« zu befestigen, ihm Erleichterungen zu verschaffen und die Staatseinrichtungen zu beseitigen, die zum Vorteile einer verhältnismäßig höchst geringen Zahl von Adligen, Beamten und Geldsäcken so lange Jahrzehnte auf ihm lasteten.

Die Vereinbarer gingen in ihrer Frechheit sogar bis zu dem Punkte, daß sie Entfernung der reaktionären Offiziere forderten, die, wie z. B. in Schweidnitz, die bürgerliche Kanaille, schwangere Frauen und Kinder ohne den mindesten Anlaß niederzuschießen befahlen. Damit nicht genug, beschlossen sie Aufhebung des Adels! Wahrlich, schon dieser eine Versuch, diese Stütze »Meines Thrones«, diese Königsmänner, den Liebling, welcher aus den Taschen des Volkes jährlich die prächtigsten Sümmchen unter dem einen oder andern Namen bezieht (wie die vermaledeite Vereinbarungskommission in ihrer Frechheit vor aller Welt ausgeplaudert hat) zu bloßen Menschen zu erniedrigen, wozu einmal »Mein Adel« nicht erzogen ist: schon dieser Versuch hatte die Geduld erschöpft; aber die Rüstungen waren noch nicht ganz beendigt, und solange die Geschichte in Wien unentschieden war, mußte der Ärger hineingeschluckt werden.

Inzwischen gingen die Kerls immer weiter: Sie schafften die Orden ab und alle nicht zu einem bestimmten Amt gehörigen Titel. Mit einem Orden, der etwa ein paar Taler kostet, kann man sich Spione kaufen und erhalten, die sonst große Summen kosten würden. Auch ist für die, welche nichts im Herzen haben, irgendein Bändchen, Sternchen etc. auf dem Herzen unerläßlich, ebenso wie den Charakterlosen mit geringer Mühe zu einem Charakter, z. B. als Hofrat, Kammerherr, Kommerzienrat etc., allerhöchst verholfen werden kann.

Nun, wie die allerhöchste Galle kochte, könnt ihr euch denken, geliebter Krengel und Genossen von Nessin (bei Kolberg notabene)!

Leider mußte auch das noch geduldet werden. An den Belagerungszuständen arbeiteten zwar die Getreuen Tag und Nacht; aber es fehlte noch hie und da bald an diesem, bald an jenem.

Und, geliebte Tagelöhner von Nessin! diese höllischen Buben von Volksvertretern erklärten die Jagd für frei, das heißt, die gnädigen Gutsherren, große und kleine, und die Mitglieder des königlichen Hauses als Gutsbesitzer mit darunter, wir waren auf einmal um das schöne Vorrecht geprellt, die Felder der Bauern fernerhin zu zertreten und durch unser gehegtes und geheiligtes Wild verwüsten zu lassen.

Noch Schlimmeres stand bevor. Jene Volksvertreter wollten nun gar die Lasten der Bauern erleichtern, ihre Hofdienste und ihre Abgaben an die Gutsherren als ein abscheuliches, wenn auch jahrhundertelang geduldetes Unrecht, zumeist ohne Entschädigung für aufgehoben erklären.

Schöne Aussicht! So wären für den teuern Adel gerade die allerergiebigsten Vorrechte dahin gewesen.

Dies ist eine kurze Übersetzung jener königlichen Worte in klares, aufrichtiges Deutsch. »Ich durfte es nicht dulden«, lautet das königliche Plakat weiter, »daß durch die Verirrungen« (die wir eben teilweise bezeichnet) »jener Abgeordneten die von Mir verheißenen Freiheiten länger dem Lande vorenthalten und Ruhe und Ordnung länger gestört und dadurch das Gedeihen der Gewerbe und die Wohlfahrt des Landmannes beeinträchtigt wurden. Ich habe demnach bei Auflösung jener Versammlung ebenfalls aus freier, eigner Bewegung« (jawohl, und aus guten Gründen) »Meinem Volke ausgedehnte Rechte und Freiheiten in einer Verfassungsurkunde feierlich verbrieft. Die nochmalige genaue Prüfung und jede mögliche Verbesserung der Verfassung sind vorbehalten und werden unter Mitwirkung der jetzt zu wählenden Abgeordneten ausgeführt werden.«

Dies der königlich preußische Wortlaut. Sehen wir einen Augenblick näher zu. Denn »zwischen Uns sei Wahrheit!«

Im April vorigen Jahres (vergleiche die Gesetzsammlung) verordnete der König von Preußen, freilich durch die Märzereignisse dazu gezwungen, daß eine Volksvertretung erwählt und mit ihr eine Verfassung (»auf breitester Grundlage«) vereinbart werden solle.

Der nämliche ließ aus den oben angeführten Gründen die Erwählten des Volkes auseinanderjagen.

»Ruhe und Ordnung« wurden nun erst recht gestört, gestört durch Belagerungszustände, durch Soldatengreuel aller Art, durch die täglich wachsende Willkür des Beamtentums.

Was aber das Gedeihen der Gewerbe und die »Wohlfahrt des Landmannes« angeht, so wurde für sie durch kostspielige, ununterbrochene Hin- und Hermärsche der Truppen, durch drückende Einquartierung und endlich dadurch gesorgt, daß man die Landwehr ihren Familien und ihrer Beschäftigung beim Landbaue und in den Gewerben entriß, ihre Familien in Not stürzte und die Landwehr selbst, die doch nur im Falle eines Angriffs von außen zusammentreten soll, wider ihren Willen nötigte, mitsamt dem stehenden Heere auf Kosten der Steuerzahlenden zu leben.

Und weshalb? Lediglich um die alte saubere Staatswirtschaft herzustellen und stützen zu helfen, lediglich im Interesse des absoluten Königtums und des mit ihm verschwornen Adels-, Offiziers- und Beamtenstandes.

Auf den Staatsstreich gegen die Vereinbarer folgte eine oktroyierte, das heißt allerhöchst und huldseligst verliehene Verfassung.

»Einem geschenkten Gaul sieht man nicht ins Maul«, sagt ein ganz richtiges Sprichwort.

Wir müssen aber »dem geschenkten Gaule« notwendig »ins Maul« sehen, um wenigstens einige Hauptmerkmale kennenzulernen.

Das Volk hat im März dem Könige die Krone geschenkt. Aus Dankbarkeit schenkt ihm der König eine Verfassung.

Erinnert euch der Geschichte von dem Bauern, der zum erstenmal in einem englischen Park lustwandelte. Er erblickte ein wunderschönes Häuschen. Wie niedlich! wie elegant! welche Farbenpracht! welch anziehende modische Form! Der überraschte Bauer ging näher und öffnete. Entsetzt fuhr er zurück:

»Entsetzlich waren die Düfte, o Gott!
Die sich nachher erhüben;
Es war, als fegte man den Mist
Aus sechsunddreißig Gruben.«

Eine gleiche Bewandtnis hat es mit unserer ziemlich nett aufgeputzten Verfassung. In der unter Kanonen und Wrangelschen Bajonetten bescherten Verfassung sind zwei Kammern, zwei ganz verschiedene Volksvertretungen, beliebt worden: eine Erste Kammer, die ganz in der Hand des Königs, seiner Minister, des Adels, der Beamten und Geldsäcke ist; sodann eine Zweite, zu welcher alle 24 Jahre alten »selbständigen« Staatsbürger wählen.

Die Wahl geschieht nicht geradezu, sondern auf Umwegen, durch Wahlmänner.

Zur Ersten Kammer darf nur mitwählen, wer 8 Taler jährlich Klassensteuer zahlt oder 500 Taler reines Einkommen oder einen Grundbesitz von mindestens 5000 Taler im Wert nachweisen kann.

Was bei diesen Bestimmungen für Wahlen herauskommen können und werden, begreift jeder, dessen Kopf nicht ganz vernagelt ist.

Begreiflicher wird's noch, nimmt man die Bedingungen der Wählbarkeit hinzu.

Wählbar ist nur, wer das Schwabenalter erreicht, also 40 Jahre zurückgelegt hat, während ein königlicher Prinz, der 18 Jahre alt, für fähig erklärt wird, über ein ganzes Volk zu herrschen. Das ist die wunderliche Lehre von der menschlichen Früh- und Spätreife im preußischen Klima.

Der mindestens vierzigjährige Erwählte muß sodann Haus und Hof, Familie und alles im Stich lassen können, das heißt, ein königlicher Beamter oder ein dickwanstiger Bankier, ein reicher Gutsbesitzer und dergleichen sein, um seinen Platz in der Ersten Kammer einzunehmen. Denn er muß in Berlin während der ganzen Sitzung vom eigenen Fett zehren, da er keine Diäten erhält. Dazu gehört Geld, viel Geld.

Das ist ganz schlau eingefädelt. Die Erste Kammer ist eben als Hemmschuh bestimmt gegen alles, was die Zweite Kammer im Namen des Volkes fordern könnte. Ein Artikel in der geschenkten Verfassung sagt, daß irgendein Gesetz dem Könige nur dann zur Bestätigung vorgelegt werden dürfe, wenn's zuvor die Genehmigung beider Kammern erlangt hat.

Da nun die Erste Kammer in ihrer Mehrheit an Volksverachtung und am Festhalten der Vorrechte ihrer eigenen Clique oder Kaste noch die Herrenkurie vom Vereinigten Landtag übertreffen wird, so könnte die Zweite Kammer sich auf den Kopf stellen, und sie wird mit ihren Forderungen jedesmal schon von der Ersten ab- und zur Ruhe verwiesen. Aber selbst ein Wunder zugegeben, daß eine so entstandene Erste Kammer je einer Forderung des Volkes nachgeben sollte: so sagt die Verfassung weiter, daß sich der König gar nicht daran zu kehren braucht, falls er nicht will. Und das ebenso große Wunder angenommen, daß ein König irgendeinmal ein Gesetz zum Vorteil des Volkes vorlegen sollte: die Erste Kammer darf nur dagegen sein, so wird nichts daraus.

Doch vor diesem zweiten Wunder brauchen wir nicht Bange zu haben.

Genug, schon die Wahlart und die Wählbarkeitsbestimmungen für die Erste Kammer rufen uns laut in die Ohren, daß wir die erbärmlichsten Tölpel wären, ließen wir uns in einer solchen Wolfsgrube fangen.

Aber es kommt noch besser.

Ihr wißt, daß der Geldbeutel der Untertanen dasjenige Ding ist, aus und von dessen Gnaden der König lebt und seine Kammerherren und Lakaien, seine Minister und Marschälle, seine Beamten und Soldaten besoldet, seine Geldgeschenke und Gnadenbezeugungen austeilt usw.

Eben weil wir bisher das preußische Königtum mit unsern Geldern so unverantwortlich haben schalten und walten lassen: deshalb hatten wir keine Kraft, wir hatten uns ihrer entäußert und wurden verspottet von denen, die unsere Kraft aussaugten, und boten das Schauspiel des von der Delila geschwächten Simson.

Ihr könnt euch wohl denken, daß der preußische König bei seinem Geschenk fein Bedacht darauf genommen.

Seine Verfassung setzt fest, daß die Steuern so wie bisher forterhoben werden, solange die beiden Kammern nicht etwas anderes bestimmen und - der König es genehmigt hat.

Nun wird schon die Erste Kammer sich hüten, für Steuerverminderung zu stimmen. Denn aus den Steuern des Volks ziehen ja gerade die bevorrechteten Stände, die in der Ersten Kammer vertreten sind, den besten Teil. Eine gerechtere Steuerverteilung werden sie ebensowenig zugeben, da alsdann die gnädigen Gutsherren und die Reichen überhaupt mehr blechen müßten als bisher.

Aber dafür ist in einem eigenen Artikel der sogenannten Verfassung gesorgt, daß der König mit seinen Ministern neue Steuern ausschreiben oder alte erhöhen kann, je nach Belieben.

Indes nicht nur die ganze Steuerangelegenheit hat der preußische König in seiner Verfassung seinem Belieben und seiner Laune vorbehalten, sondern auch das Recht, jeden Artikel der Verfassung und die ganze Verfassung insgesamt für die Zeit, wo die Kammern nicht versammelt sind, außer Kraft zu setzen.

Nun, das ist nur ein kleines Pröbchen von den Schlichen, Kniffen und Fallstricken der neuen Musterverfassung.

Die rheinischen Bauern sind indes keine Nessiner oder pommersche Taglöhner. Vor allen Dingen mögen sie beherzigen, daß wir zum zweitenmal wählen, wenngleich jetzt unter tausenderlei von der Regierung bereiteten Hindernissen.

Das erstemal - im Mai vorigen Jahres - wählten wir Leute, denen wir zutrauten, sie würden unsere Rechte und Forderungen würdig zu vertreten und durchzusetzen wissen.

Wir hatten uns insofern getäuscht, als unsere Vertreter, sei's Feigheit, sei's Dummheit, sei's beides zusammen, die beste Zeit verstreichen ließen, in welcher sie mit Energie und Einsicht die zeitweilig erschrockenen Volksfeinde für immer unschädlich machen und ihnen die Stützen im Militär und Zivil wegziehen konnten, an denen sie sich später wieder aufrichteten und nun ihrerseits eine Revolution im entgegengesetzten Sinne zustande brachten.

Als es zu spät war, da kam unsern Vertretern erst das nötige Licht. Da war's eben zu spät und so wurde mit ihnen geendigt, wie sie hätten beginnen sollen.

Drum müssen wir diesmal von vornherein ganz entschiedene Männer zu Wahlmännern nehmen und diesen auftragen, nur völlig energische und dem Volk ergebene Deputierte nach Berlin zu senden.

Neue Rheinische Zeitung, 20. Januar 1849.



Das Ablösungsgesetz für Schlesien


Wilhelm Wolff


Fürst Heinrich LXXII.


Letzte Änderung: 15. Jun. 2001, Adresse: /deutsch/1848/wolff6.html