Die französische Revolution

Das Gesetz Le Chapelier

Der Abgeordnete Le Chapelier legte am 14. Juni 1791 dem Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf vor, der Koalitionen unter strenge Strafen stellte. Aus der Begründung dieser Maßnahme sprach die Furcht vor der Wiederkehr der Zünfte und ein tiefes Mißtrauen gegenüber einer Gemeinschaftsbestrebung, die dem soeben proklamierten Prinzip des Individualismus widersprach.

"Da die Vernichtung jeder Art von Standes- und Berufskörperschaften eine der Grundlagen der französischen Verfassung ist, ist es verboten, sie unter irgend einem Vorwand und in irgendeiner Form wiederherzustellen. Bürger desselben Standes und Berufes, Unternehmer oder Arbeiter, dürfen, wenn sie sich zusammenfinden, weder Präsidenten noch Sekretäre ernennen, keine Beschlüsse fassen, keine Regeln gemeinsamen Vorgehens in Angelegenheiten ihrer Interessen aufstellen, sie dürfen sich keine Art von Organisation geben. Keine Verwaltungsbehörde darf Adressen von ihrer Seite entgegennehmen oder beantworten. Beschlüsse der Staatsbürger eines Standes, die auf die Verpflichtung des Einzelnen, nicht unter einem bestimmten Lohn zu arbeiten, hinauslaufen, sind verfassungswidrig, widersprechen den Menschenrechten, und die Behörden sind gehalten, sie öffentlich dafür zu erklären. Ihre Urheber sind in eine Geldstrafe zu nehmen und verlieren für ein Jahr ihre Rechte als Aktivbürger. Enthalten jene Beschlüsse Drohungen gegen die Unternehmer oder Arbeiter, so tritt Gefängnisstrafe ein. Ansammlungen der Arbeiter und Versuche, jene Beschlüsse mit Gewdurchzusetzen, werden als Aufruhr behandelt und bestraft nach der ganzen Strenge des Gesetzes."

Es ist bezeichnend für den Geist, der das erste Parlament des "dritten Standes" beherrschte, daß es dem Koalitionsverbot am 14. Juni 1791 einstimmig seine Genehmigung gab. Nicht einmal Robespierre stimmte dagegen. Der einzige, der außerhalb der Nationalversammlung gegen das Knebelungsgesetz seine Stimme erhob, war Marat. Dafür war er der bestgehaßte Mann der Bourgeoisie.

Noch im gleichen Jahr wurde die Koalition im landwirtschaftlichen Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber wie Tagelöhner oder Dienstboten untersagt und mit Geld- und Freiheitsstrafen bedroht.

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Letzte Änderung: 28. Mar. 2001, Adresse: /deutsch/chapeld.html