Bei uns in der Abteilung wurde eine Genossin verhaftet, die wegen Flugzettelverbreitung von einer anderen Frau denunziert worden war. Wir gaben mündlich die Parole durch: Jeder spuckt, wenn die Denunziantin vorbeigeht und jeder redet davon, daß man eigentlich beim Chef die Wiedereineinstellung der Arbeiterin fordern sollte. Die ganze Abteilung war in heller Aufregung, sodaß die Meister das nach oben meldeten. Die Direktion ließ durch den Vertrauensrat mittags mitteilen: "Wer sich für die verhaftete Frau einsetzt, wird verhaftet." Das schüchterte vorläufig ein.
Einige Tage später stand in der Lokalzeitung eine der üblichen heuchlerischen Erklärungen der Polizei, daß gegen anonyme Zuschriften und überhaupt gegen das Denunziantenwesen im III. Reich Front gemacht wird.
In der Mittagspause war dieser Zeitungsausschnitt bei uns am schwarzen Brett angeschlagen, alles las ihn und die schönste Diskussion war im Gange, daß es also zugegeben wird, daß die Denunziantin ein Sauweib sei, daß es schwarz auf weiß steht, daß man dagegen auftreten müsse.
Dem Betriebsführer blieb nichts anderes übrig, als eine Versammlung einzuberufen. Zuerst wollte er drohen: Wer hat das angeschlagen? - "Wir denken, das kommt vom Büro" sagten einige Arbeiter. "Niemand hat das Recht, etwas ohne meine Zustimmung am schwarzen Brett anzuschlagen" sagte der Betriebsführer. Und dann hielt er eine Ansprache, "daß er auch grundsätzlich gegen Denunziation sei. Aber Denunziation ist nicht dasselbe. Staatsfeinde könne man denunzieren."
Über diese Rede ging jetzt wieder eine Diskussion im Betrieb los, sodaß der Betriebsführer es für zweckmässig hielt, die Verräterin zu versetzen. Jetzt haben wir eine Sammlung für die Unterstützung der alten Mutter unserer verhafteten Genossin eingeleitet. Wir werden jeden Anlaß ausnutzen, damit es in diesem Betrieb keine Ruhe mehr gegen die Denunzianten und für die Rechte der Arbeiter gibt.
Anmerkung:
Entspechend der Sprachregelung im Dritten Reich wurde der
Unternehmer Betriebsführer genannt und die Beschäftigten Gefolgschaft.