Unser Kampf | | | I. 6. | | | Inhalt | | | III. 2. | | | Rosa Luxemburg |
Rosa Luxemburg - Gesammelte Werke. Herausgegeben vom Institut
für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED. Band 5. Berlin/DDR. 1975.
»Einführung in die Nationalökonomie«, S.
580-612.
1. Korrektur
Erstellt am 20.10.1998
|593| Unsere Kenntnisse über die ältesten und primitivsten Wirtschaftsformen sind sehr jungen Datums. Noch im Jahre 1847 schrieben Marx und Engels in der ersten klassischen Urkunde des wissenschaftlichen Sozialismus, im Kommunistischen Manifest: »Die Geschichte aller bisherigen Gesellschaft ist die Geschichte von Klassenkämpfen«. Gerade um dieselbe Zeit, wo die Schöpfer des wissenschaftlichen Sozialismus diese Auffassung kundgaben, begann sie auch schon von allen Seiten durch neue Entdeckungen erschüttert zu werden. Fast jedes Jahr brachte bislang unbekannte Einblicke in die älteren wirtschaftlichen Zustände der menschlichen Gesellschaft, die zu dem Schlusse führten, daß es in der vergangenen Geschichte Zeitstrecken von enormer Ausdehnung gegeben haben muß, in denen es noch keine Klassenkämpfe, weil überhaupt keine Scheidung in verschiedene Gesellschaftsklassen und keine Unterschiede von reich und arm, weil kein Privateigentum gab.
In den Jahren 1851 bis 1853 erschien in Erlangen das erste der epochemachenden Werke Georg Ludwig von Maurers, die »Einleitung zur Geschichte der Mark, Hof, Dorf und Stadt-Verfassung und der öffent- |594| lichen Gewalt«, die ein neues Licht auf die germanische Vergangenheit und auf die soziale und ökonomische Struktur des Mittelalters warf. Schon seit einigen Jahrzehnten war man an einzelnen Orten, bald in Deutschland, bald in den nordischen Ländern, auf der Insel Island, auf merkwürdige Überbleibsel uralter ländlicher Einrichtungen gestoßen, die auf das ehemalige Bestehen eines Gemeineigentums an Grund [und] Boden an jenen Orten, eines Agrarkommunismus hinwiesen. Man wußte jedoch zunächst diese Überbleibsel nicht zu deuten. Nach einer früher, zumal seit Möser und Kindlinger allgemein verbreiteten Ansicht sollte die Kultivierung des Bodens in Europa von Einzelhöfen ausgegangen und jeder Hof mit einer abgesonderten Feldmark umgeben gewesen sein, die das Privateigentum des Hofbesitzers war. Erst im späteren Mittelalter, so glaubte man, wären der größeren Sicherheit wegen die bis dahin zerstreuten Wohnungen zu Dörfern zusammengerückt und die früher getrennten Hoffeldmarken zu Dorffeldmarken zusammengeworfen worden. So unwahrscheinlich bei genauerer Erwägung diese Ansicht erscheine - muß man doch zu ihrer Begründung das Unglaublichste annehmen, nämlich, daß die zum Teil weit auseinanderliegenden Wohnungen niedergerissen wurden, bloß um sie an einer anderen Stelle wieder zu erbauen, und ferner, daß ein jeder die bequeme Lage seiner Privatfelder rund um seinen Hof herum mit völlig freier Bewirtschaftung freiwillig aufgegeben habe, um sodann seine Felder, in schmale Riemen zerlegt, durch alle Fluren zerstreut und mit einer von seinen Dorfgenossen völlig abhängigen Bewirtschaftung wieder zu erhalten -, so unwahrscheinlich diese Theorie war, so blieb sie doch die vorherrschende bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts. Erst von Maurer faßte alle diese Einzelentdeckungen in einer kühnen, großangelegten Theorie zusammen und wies auf Grund enormen Tatsachenmaterials und gründlichster Forschungen in alten Archiven, Urkunden, Rechtsinstitutionen endgültig nach, daß das Gemeineigentum an Grund und Boden nicht erst im späteren Mittelalter entstanden war, sondern überhaupt die typische und allgemeine uralte Form der germanischen Ansiedlungen in Europa von allem Anfang an war. Vor zweitausend Jahren also und noch früher, in jener grauen Vorzeit der germanischen |595| Völker, von denen die geschriebene Geschichte noch nichts weiß, herrschten bei den Germanen Zustände, die von den heutigen grundverschieden waren. Kein Staat mit geschriebenen Zwangsgesetzen, keine Spaltung in Reiche und Arme, Herrschende und Arbeitende waren damals unter den Germanen bekannt. Sie bildeten freie Stämme und Geschlechter, die lange in Europa umherwanderten, bis sie sich erst zeitweise, schließlich dauernd ansiedelten. Die erste Kultivierung des Landes ist nämlich in Deutschland, wie von Maurer nachwies, nicht von einzelnen, sondern von ganzen Geschlechtern und Stämmen ausgegangen, wie in Island von größeren Gesellschaften, welche frälldalid und skulldalid - etwa Freundschaften und Gefolgschaften - genannt wurden. Die ältesten Nachrichten über die alten Germanen, die auf uns von den Römern gekommen sind, sowie die Prüfung der überlieferten Einrichtungen verbürgen die Wahrheit dieser Auffassung. Herumziehende Hirtenvölker waren es, die Deutschland zuerst bevölkerten. Wie bei anderen Nomaden, so war zwar auch bei ihnen Viehzucht und also der Besitz reichlicher Weide die Hauptsache. Indessen konnten denn doch auch sie in die Länge ohne Ackerbau ebensowenig bestehen, wie dies bei anderen Wandervölkern älterer und neuerer Zeit der Fall war. Und gerade in diesem Zustand der mit dem Ackerbau vereinigten Nomadenwirtschaft, wobei jedoch die Viehzucht als Hauptsache, der Feldbau aber als etwas Untergeordnetes erschien, befanden sich zu Julius Cäsars Zeiten, also etwa vor 1.000 Jahren, von den ihm bekannt gewordenen germanischen Völkerschaften die Sueven oder Schwaben. Ähnliche Zustände, Sitten und Einrichtungen wurden aber auch bei den Franken, Alemannen, Vandalen und anderen germanischen Stämmen festgestellt. Nach zusammenhaltenden Stämmen und Geschlechtern siedelten sich alle die germanischen Völkerschaften, und zwar anfangs auf kurze Zeit, an, bauten das Land und zogen wieder weiter, sobald mächtigere Stämme vor- oder rückwärts drängten oder die Weide nicht mehr zureichte. Erst als die wandernden Stämme zur Ruhe gelangt waren und keiner den anderen mehr drängte, blieben sie längere Zeit in diesen Niederlassungen und erhielten so nach und nach feste Wohnsitze. Die Ansiedelung geschah aber, ob in frühester oder späterer Zeit, ob auf freiem Boden oder auf alten römischen oder slawischen Besitzungen, in ganzen Stämmen und Geschlechtern. Dabei nahm je ein Stamm und in jedem Stamme je ein Geschlecht ein bestimmtes Gebiet ein, das dann allen Betreffenden insgemein gehörte. Mein und Dein kannten die alten Germanen in bezug auf den Grund und Boden nicht. Jedes Geschlecht bildete vielmehr bei der Ansiedlung eine sogenannte Markgenossenschaft, die gemeinsam das ganze |596| ihr zugehörige Gebiet bewirtschaftete, einteilte und bearbeitete. Der einzelne bekam durch Auslosung einen Ackeranteil, der ihm nur für bestimmte Zeit zur Benutzung überlassen wurde, wobei strengste Gleichheit der Bodenanteile beobachtet war. Alle wirtschaftlichen, rechtlichen und allgemeinen Angelegenheiten einer solchen Markgenossenschaft, die zugleich meist eine Hundertschaft der waffenfähigen Männer bildete, wurden von der Versammlung der Markgenossen selbst geregelt, die auch den Markvorsteher und die anderen öffentlichen Beamten wählte.
Nur in Gebirgen, Wäldern oder Marschgegenden, wo Mangel an Raum oder kultivierbarem Land eine größere Ansiedlung unmöglich machte, wie zum Beispiel im Odenwald, in Westfalen, in den Alpen, siedelten sich die Germanen in Einzelhöfen an. Jedoch bildeten auch diese eine Genossenschaft unter sich, wobei zwar nicht das Feld, wohl aber Wiese, Wald und Weide Gemeineigentum des ganzen Dorfes, die sogenannte Allmende, bildete und alle öffentlichen Angelegenheiten durch die Markgenossenschaft erledigt wurden.
Der Stamm als Zusammenfassung vieler, meist hundert solcher Markgenossenschaften trat vorwiegend nur als oberste richterliche und militärische Einheit ins Werk. Diese markgenossenschaftliche Organisation bildete, wie von Maurer in den zwölf Bänden seines großen Werkes nachgewiesen hat, die Grundlage, gleichsam die kleinste Zelle des ganzen sozialen Gewebes vom frühesten Mittelalter bis in die spätere Neuzeit hinein, so daß sich die feudalen Fronhöfe, Dörfer und Städte in verschiedenen Modifikationen aus jenen Markgenossenschaften herausgebildet haben, deren Trümmer wir bis auf den heutigen Tag in einzelnen Gegenden Mittel und Nordeuropas vorfinden.
Als die ersten Entdeckungen des uralten Gemeineigentums an Grund und Boden in Deutschland und in den nordischen Ländern bekannt wurden, da kam die Theorie auf, hier sei man einer besonderen, spezifisch germanischen Einrichtung auf die Spur gekommen, die sich nur aus den Eigentümlichkeiten des germanischen Volkscharakters erklären lasse. Trotzdem Maurer selbst von dieser nationalen Auffassung des Agrarkommunismus der Germanen ganz frei war und auf ähnliche Beispiele anderer Völker hinwies, blieb es in der Hauptsache in Deutschland feststehender Satz, daß die alte ländliche Markgenossenschaft eine Besonderheit der germanischen öffentlichen und Rechtsverhältnisse, ein Ausfluß »germanischen Geistes« sei. Doch kamen fast zu gleicher Zeit mit dem ersten Maurerschen Werke über den uralten Dorfkommunismus der Germanen neue Entdeckungen auf einem ganz anderen Teil des europäischen Kontinents |597| ans Licht. 1847 bis 1852 veröffentlichte in Berlin der westfälische Baron von Haxthausen, der anfangs der vierziger Jahre auf Wunsch des russischen Kaisers Nikolaus I. Rußland bereist hatte, seine »Studien über die inneren Zustände, das Volksleben und insbesondere die ländlichen Einrichtungen Rußlands«. Aus diesem Werke erfuhr die erstaunte Welt, daß im Osten Europas noch in der Gegenwart ganz analoge Einrichtungen bestanden. Der uralte Dorfkommunismus, dessen Trümmer mit Mühe aus den Überlagerungen späterer Jahrhunderte und Jahrtausende in Deutschland herausgeschält werden mußten, lebte plötzlich in einem nachbarlichen Riesenreich im Osten in seiner Leibhaftigkeit auf. In dem erwähnten wie in einem späteren, 1866 in Leipzig erschienenen Werke über »Die ländliche Verfassung Rußlands« wies von Haxthausen nach, daß die russischen Bauern in bezug auf die Äcker, Wiesen und Wälder kein Privateigentum kennen, daß das ganze Dorf als Eigentümer desselben gilt, die einzelnen Bauernfamilien aber nur zur zeitweisen Benutzung Ackerparzellen kriegen, die sie auch - ganz wie die alten Germanen - auslosen. In Rußland herrschte zur Zeit, als Haxthausen das Land bereiste und erforschte, die Leibeigenschaft in voller Kraft, um so frappanter war auf den ersten Blick die Tatsache, daß unter der eisernen Decke einer harten Leibeigenschaft und eines despotischen Staatsmechanismus das russische Dorf eine kleine abgeschlossene Welt für sich darbot mit Landkommunismus und genossenschaftlicher Erledigung aller öffentlichen Angelegenheiten durch die Dorfversammlung, den Mir. Der deutsche Entdecker dieser Eigentümlichkeiten erklärte die russische Landgemeinde als ein Produkt der uralten slawischen Familiengenossenschaft, wie wir sie noch bei den Südslawen in den Balkanländern vorfinden und wie sie in den alten russischen Rechtsbüchern noch im 12. Jahrhundert und später in voller Kraft besteht. Die Entdeckung Haxthausens wurde mit Jubel aufgegriffen von einer ganzen geistigen und politischen Strömung in Rußland, vom Slawophilismus. Diese auf eine Verherrlichung der slawischen Welt und ihrer Eigentümlichkeiten, ihrer »unverbrauchten Kraft« gegenüber dem »faulen Westen« mit seiner germanischen Kultur gerichtete Strömung fand in den kommunistischen Einrichtungen der russischen Bauerngemeinde den stärksten Stützpunkt während der nächsten 2 bis 3 Jahrzehnte, Je nach der besonderen reaktionären oder revolutionären Abzweigung, in die sich der Slawophilismus spaltete, wurde die ländliche Gemeinde bald als eine von den drei echt slawischen Grundeinrichtungen des Russentums: grie- |598| chisch-orthodoxer Glaube, zarischer Absolutismus und bäuerlich-patriarchalischer Dorfkommunismus, gepriesen, bald umgekehrt als der geeignete Stützpunkt, um in Rußland in nächster Zukunft die sozialistische Revolution einzuleiten und so unter Umgehung der kapitalistischen Entwicklung viel früher als Westeuropa den Sprung direkt ins gelobte Land den Sozialismus zu machen. Die entgegengesetzten Pole des Slawophilismus waren sich jedoch beide vollkommen einig in der Auffassung, daß die russische Landgemeinde eine spezifisch slawische, aus dem eigentümlichen Volkscharakter der slawischen Stämme erklärliche Erscheinung sei.
Inzwischen kam ein anderes Moment in der Geschichte der europäischen Nationen hinzu, das sie mit neuen Weltteilen in Berührung brachte und ihnen eigentümliche öffentliche Einrichtungen, uralte Kulturformen sehr fühlbar zum Bewußtsein brachte bei Völkern, die weder zum germanischen noch zum slawischen Völkerkreis gehörten. Diesmal handelte es sich nicht um wissenschaftliche Forschungen und gelehrte Entdeckungen, sondern um faustdicke Interessen kapitalistischer Staaten Europas und ihre Erfahrungen in der praktischen Kolonialpolitik. Im 19. Jahrhundert, im Zeitalter des Kapitalismus, hatte die europäische Kolonialpolitik neue Bahnen eingeschlagen. Es handelte sich nicht mehr, wie im 16. Jahrhundert bei dem ersten Sturm auf die Neue Welt, um rascheste Ausplünderung der Schätze und Naturreichtümer der neuentdeckten tropischen Länder an edlen Metallen, Gewürzen, kostbaren Schmucksachen und Sklaven, worin Spanier und Portugiesen so Großes geleistet hatten. Auch nicht mehr bloß um mächtige Handelsgelegenheiten, wobei verschiedene Rohstoffe der überseeischen Länder nach den europäischen Stapelplätzen eingeführt, den Eingeborenen jener Länder aber allerlei wertloser Schund und Plunder aufgedrängt wurde, worin namentlich die Holländer im 17. Jahrhundert bahnbrechend und für die Engländer vorbildlich gewirkt haben. Jetzt handelte es sich neben jenen älteren Methoden der Kolonisation, die gelegentlich bis auf den heutigen Tag im Flor stehen und nie aus der Übung gekommen sind, auch noch um eine neue Methode mehr nachhaltiger und systematischer Ausbeutung der Bevölkerung der Kolonien zur Bereicherung des »Mutterlandes«. Hierzu sollte zweierlei dienen: einmal die tatsächliche Besitzergreifung des Grund und Bodens als der wichtigsten materiellen Quelle des Reichtums jedes Landes und ferner die ständige Besteuerung der breiten Masse der Bevölkerung. Bei diesem doppelten Bestreben nun mußten die europäischen Kolonialmächte in allen exotischen Ländern auf ein merkwürdiges felsenhartes Hindernis stoßen, und dies war die eigenartige Eigentumsverfassung der Eingeborenen, die der |599| Ausplünderung durch die Europäer den hartnäckigsten Widerstand entgegensetzte. Um den Grund und Boden aus den Händen ihrer bisherigen Eigentümer zu reißen, mußte man vorerst feststellen, wer der Eigentümer des Grund und Bodens war. Um Steuern nicht bloß aufzuerlegen, sondern auch eintreiben zu können, mußte man die Haftbarkeit der Besteuerten feststellen. Hier stießen nun die Europäer in ihren Kolonien auf ihnen völlig fremde Verhältnisse, die alle ihre Begriffe von der Heiligkeit des Privateigentums direkt auf den Kopf stellten. Dies war gleichermaßen die Erfahrung der Engländer in Südasien wie der Franzosen in Nordafrika.
Gleich zu Anfang des 17. Jahrhunderts begonnen, endete die Eroberung Indiens durch die Engländer nach schrittweiser Einnahme der ganzen Küste und Bengalens erst im 19. Jahrhundert mit der Unterwerfung des wichtigsten Fünfstromlandes im Norden. Nach der politischen Unterwerfung begann aber erst das schwierige Werk der systematischen Ausbeutung Indiens. Die Engländer erlebten dabei auf Schritt und Tritt die größten Überraschungen: Sie fanden verschiedenartigste große und kleine Bauerngemeindenn, die seit Jahrtausenden auf dem Boden saßen, Reis bauten und in stillen, geordneten Verhältnissen lebten, aber - o Graus! - nirgends fand sich in diesen stillen Dörfern ein Privateigentümer des Grund und Bodens. Wen man auch packte, keiner durfte das Land oder die von ihm bearbeitete Landparzelle sein nennen, also auch nicht verkaufen, verpachten, verschulden, für rückständige Steuern verpfänden. Alle Mitglieder solcher Gemeinden, die manchmal ganze große Geschlechter umfaßten, manchmal nur wenige vom Geschlecht abgezweigte Familien, hielten zäh und treu zusammen, und die Blutsbande untereinander galten ihnen alles, das Eigentum des einzelnen dagegen nichts. Ja, die Engländer mußten zu ihrem Erstaunen an den Ufern des Indus und des Ganges solche Muster von ländlichem Kommunismus entdecken, vor denen auch die kommunistischen Sitten der alten germanischen Markgenossen oder der slawischen Dorfgemeinden schon beinahe als Sündenfall ins Privateigentum anmuten.
»Wir sehen«, hieß es im Bericht der englischen Steuerbehörde aus Indien vom Jahre 1845, »keine ständigen Anteile. Jeder besitzt den bebauten Anteil nur so lange, wie die Ackerbauarbeiten dauern. Wird ein Anteil unbebaut gelassen, so fällt er ins Gemeindeland zurück und kann von jedem anderen genommen werden unter der Bedingung, daß er bebaut wird.«[1]
|600| Um dieselbe Zeit meldet ein Regierungsbericht über die Verwaltung im Pandschab (Fünfstromland) für 1849 bis 1851: »Es ist höchst interessant zu beobachten, wie stark in diesem Gemeinwesen das Gefühl der Blutsverwandtschaft und das Bewußtsein der Abstammung vom gemeinsamen Ahnen ist. Die öffentliche Meinung beharrt so streng auf der Beibehaltung dieses Systems, daß wir nicht selten sehen, wie Personen, deren Vorfahren während einer oder selbst zweier Generationen gar keinen Anteil an dem Gemeinbesitz nahmen, zu demselben zugelassen werden.«[2]
»Bei dieser Form des Grundbesitzes«, schrieb der Bericht des englischen Staatsrats über die indische Geschlechtsgemeinde, »kann kein Mitglied des Clans (Geschlechts) ausweisen, daß ihm dieser oder jener Teil des Gemeindelandes nicht bloß zu eigen, sondern auch nur zu zeitweiliger Benutzung gehört. Die Produkte der gemeinsamen Wirtschaft werden in eine gemeinsame Kasse getan, und daraus werden alle Bedürfnisse bestritten.«[3] Hier haben wir also überhaupt keine Aufteilung der Äcker auch nur für eine landwirtschaftliche Saison; ungeteilt und gemeinschaftlich besitzen und bebauen die Gemeindebauern ihr Feld, tragen die Ernte in einen gemeinsamen Dorfspeicher, der dem kapitalistischen Auge der Engländer natürlich als »Kasse« erscheinen mußte, und decken brüderlich aus der Frucht des gemeinsamen Fleißes ihre bescheidenen Bedürfnisse. In der nordwestlichen Ecke des Fünfstromlandes, hart an der Grenze Afghanistans, fanden sich andere höchst merkwürdige Sitten, die jedem Begriff von Privateigentum hohnsprachen. Hier wurden zwar die Äcker geteilt und auch periodisch umgetauscht, aber - o Wunder! - es tauschten nicht einzelne Bauernfamilien ihre Losanteile untereinander, sondern ganze Dörfer tauschten alle fünf Jahre ihre Ländereien um, wobei ganze Dorfschaften umwanderten. »Ich darf«, schrieb der englische Steuerkommissar James aus Indien im Jahre 1852 an seine vorgesetzte Regierungsbehörde, »eine höchst eigenartige Sitte nicht verschweigen, die sich bis jetzt in gewissen Gegenden erhalten hat: ich meine den periodischen Austausch der Ländereien zwischen den einzelnen Dörfern und ihren Unterabteilungen. In einigen Bezirken werden nur Äcker ausgetauscht, in anderen selbst die Wohnhäuser.«[4]
Da befand man sich also offenbar wieder einmal der Eigentümlichkeit einer bestimmten Völkerfamilie, diesmal einer »indischen« Eigentümlich- |601| keit gegenüber. Die kommunistischen Einrichtungen der indischen Dorfgemeinden wiesen aber sowohl durch ihre geographische Lage wie namentlich durch die Macht der Blutsbande und der Verwandtschaftsverhältnisse auf ihren traditionellen uraltertümlichen Charakter hin. Die gerade in den ältesten Wohnsitzen der Inder, im Nordwesten, bewahrten altertümlichsten Formen des Kommunismus wiesen deutlich auf den Schluß hin, daß das Gemeineigentum zusammen mit den starken Verwandtschaftsverbänden auf jahrtausendealte Sitten zurückzuführen ist, die gleich an die ersten Ansiedlungen der eingewanderten Inder in ihrer neuen Heimat, dem heutigen Indien, anknüpften. Der Professor für vergleichende Rechtswissenschaft in Oxford und ehemaliges Mitglied der Regierung in Indien, Sir Henry Maine, machte schon 1871 die indischen Agrargemeinden zum Gegenstand seiner Vorlesungen und stellte sie in Parallele mit den von Maurer für Deutschland und von Nasse für England nachgewiesenen Markgenossenschaften als uralte Einrichtungen von demselben Charakter wie die germanischen Agrargemeinden.
Das ehrbare geschichtliche Alter dieser kommunistischen Einrichtungen sollte auch noch in einer anderen Weise den staunenden Engländern fühlbar werden, nämlich durch die Zähigkeit, womit sie den Steuer und Verwaltungskünsten der Engländer Widerstand leisteten. Erst in einem jahrzehntelangen Kampf gelang es ihnen unter allerlei Gewaltstreichen, Unredlichkeiten, skrupellosen Eingriffen in alte Rechte und herrschende Rechtsbegriffe des Volkes, eine heillose Verwirrung aller Eigentumsverhältnisse, allgemeine Unsicherheit und den Ruin der großen Bauernmasse herbeizuführen. Die alten Bande wurden gesprengt, die stille Weltabgeschiedenheit des Dorfkommunismus zerrissen und durch Hader, Zwietracht, Ungleichheit und Ausbeutung ersetzt. Enorme Latifundien einerseits, eine enorme Millionenmasse mittelloser bäuerlicher Pächter andererseits waren das Ergebnis. Das Privateigentum feierte den Einzug in Indien und mit ihm der Hungertyphus und der Skorbut als ständige Gäste in den Niederungen des Ganges.
Mochte immerhin nach den Entdeckungen der englischen Kolonisatoren in Indien der alte Agrarkommunismus, der bereits bei drei so wichtigen Zweigen der großen indogermanischen Völkerfamilie - bei den Germanen, Slawen. und Indern - vorgefunden wurde, als eine alte Eigentümlichkeit des indogermanischen Völkerkreises gelten, so schwankend dieser ethnographische Begriff auch ist, so führten die gleichzeitigen Entdeckungen der Franzosen in Afrika bereits weit über diesen Kreis hinaus. Hier handelte es sich nämlich um Entdeckungen, die bei den Arabern und Berbern |602| im Norden Afrikas genau dieselben Einrichtungen feststellten, die im Herzen Europas und auf dem asiatischen Kontinent vorgefunden wurden.
Bei den viehzüchtenden arabischen Nomaden war der Grund und Boden Eigentum der Geschlechter. Dieses Geschlechtseigentum, schrieb der französische Forscher Dareste im Jahre 1852, geht von Generation zu Generation, kein einzelner Araber kann auf ein Stück Land weisen und sagen: Dies ist mein.
Bei den Kabylen, die sich ganz arabisiert hatten, waren die Geschlechterverbände bereits stark in einzelne Zweige zerfallen, doch blieb noch die Macht der Geschlechter groß: Sie hafteten solidarisch für Steuern, sie kauften gemeinsam Vieh ein, das zur Verteilung unter die Familienzweige als Nahrung bestimmt war, in allen Streitfragen um Bodenbesitz war der Geschlechterrat oberster Schiedsrichter, zur Ansiedlung in der Mitte der Kabylen war für jeden die Einwilligung der Geschlechter erforderlich, auch über unbebaute Ländereien verfügte der Rat der Geschlechter. Als Regel gaber das ungeteilte Eigentum der Familie, die nicht im heutigen europäischen Sinne einen einzelnen Ehestand umfaßte, sondern eine typisch patriarchalische Familie war, wie sie uns von den alten Israeliten in der Bibel geschildert wird - ein großer Verwandtschaftskreis, der aus Vater, Mutter, Söhnen, deren Frauen, Kindern und Enkeln, Onkeln, Tanten, Neffen und Vettern bestand. In diesem Kreise, sagt ein anderer französischer Forscher, Letourneau, im Jahre 1873, verfügt gewöhnlich über das ungeteilte Eigentum das älteste Familienmitglied, das jedoch zu diesem Amt von der Familie gewählt wird und in allen wichtigeren Fällen, insbesondere über Verkauf und Ankauf des Grund und Bodens, den gesamten Familienrat befragen muß.
So beschaffen war die Bevölkerung Algeriens, als die Franzosen das Land zu ihrer Kolonie machten. Genau wie England in Indien erging es also Frankreich in Nordafrika. Überall stieß die europäische Kolonialpolitik auf den zähen Widerstand uralter Gesellschaftsverbände und ihrer kommunistischen Einrichtungen, die den einzelnen vor den Ausbeutungsgriffen des europäischen Kapitals und der europäischen Finanzpolitik schützten.
Gleichzeitig mit diesen neuen Erfahrungen kam eine alte halbvergessene Erinnerung aus den ersten Tagen der europäischen Kolonialpolitik und ihrer Beutezüge in die Neue Welt in ein ganz neues Licht. In den vergilbten Chroniken der spanischen Staatsarchive und Klöster war seit langen Jahrhunderten die seltsame Mär von einem Wunderlande Südamerikas be- |603| wahrt, in dem schon im Zeitalter der großen Entdeckungen die spanischen Konquistadores die merkwürdigsten Einrichtungen vorgefunden hatten. Die unklare Kunde von diesem südamerikanischen Wunderlande drang schon im 17. und 18. Jahrhundert in die europäische Literatur, die Kunde von dem Inkareich, das die Spanier im heutigen Peru vorgefunden hatten und in dem unter der väterlichen theokratischen Regierung gütiger Despoten das Volk in völligem Gemeineigentum lebte. Die phantastischen Vorstellungen von dem sagenhaften Reich des Kommunismus in Peru haben sich so hartnäckig erhalten, daß noch 1875 ein deutscher Schriftsteller von dem Inkareich als von »einer in der Menschengeschichte fast einzig« dastehenden sozialen, auf theokratischer Basis fußenden Monarchie reden konnte, in der »der größte Teil von dem, was die Sozialdemokraten, ideal aufgefaßt, in der Gegenwart erstreben, aber zu keiner Zeit erreicht haben«, praktisch durchgeführt war.(1) Inzwischen war jedoch genaueres Material über das merkwürdige Land und seine Sitten an die Öffentlichkeit getreten.
1840 war in der französischen Übersetzung ein wichtiger Originalbericht Alonzo Zuritas, des ehemaligen Auditors des Königlichen Rats in Mexiko, über die Verwaltung und die Agrarverhältnisse in den ehemaligen spanischen Kolonien der Neuen Welt erschienen. Und um die Mitte des 19. Jahrhunderts verstand sich auch die spanische Regierung dazu, die alten Urkunden über die Eroberung und Verwaltung der amerikanischen Besitzungen Spaniens aus den Archiven ans Licht hervorzuziehen. Damit kam ein neuer wichtiger urkundlicher Beitrag zu dem Material über die sozialen Zustände alter vorkapitalistischer Kulturstufen in überseeischen Ländern [zur Kenntnis].
Schon auf Grund der Berichte Zuritas kam der russische Gelehrte Maxim Kowalewski in den siebziger Jahren zu dem Ergebnis, das sagenhafte Inkareich in Peru sei nichts anderes gewesen als ein Land, in dem dieselben uralten agrarkommunistischen Verhältnisse herrschten, die bereits Maurer für die alten Germanen allseitig beleuchtet hatte und die nicht bloß in Peru, sondern auch in Mexiko, überhaupt auf dem ganzen von Spaniern eroberten neuen Weltteil die vorherrschende Form waren. Spätere Veröffentlichungen ermöglichten eine genaue Untersuchung der ehemaligen peruanischen Agrarverhältnisse und enthüllten ein neues Bild des primitiven ländlichen Kommunismus - wieder in einem neuen Weltteil, bei einer ganz anderen Rasse, auf einer ganz anderen Kulturstufe und |604| in einem ganz anderen Zeitalter, als dies bei den bisherigen Entdeckungen der Fall war.
Hier hatte man eine uralte agrarkommunistische Verfassung vor sich, die - seit undenklichen Zeiten bei den peruanischen Stämmen vorherrschend - noch im 16. Jahrhundert, zur Zeit der spanischen Invasion, in voller Lebendigkeit und Kraft stand. Ein Verwandtschaftsverband, das Geschlecht, war auch hier der einzige Eigentümer des Grund und Bodens in jedem Dorfe oder in ein paar Dörfern zusammen, auch hier wurde das Ackerland in Lose verteilt und jährlich von den Angehörigen des Dorfes verlost, auch hier wurden die öffentlichen Angelegenheiten durch die Dorfversammlung geregelt, die auch den Vorsteher wählte. Ja man fand gerade in dem fernen südamerikanischen Lande, bei den Indianern, lebendige Spuren eines so weitgehenden Kommunismus, wie er in Europa ganz unbekannt schien: Es waren dies enorme Massenhäuser, wo ganze Geschlechter in gemeinsamen Massenquartieren mit gemeinsamem Begräbnisplatz hausten. Von einem solchen Quartier wird erzählt, daß es von mehr als 4.000 Männern und Frauen bewohnt war. Namentlich der Hauptsitz der sogenannten Inkakaiser, die Stadt Cuzco, bestand aus mehreren solchen Massenquartieren, die jedes einen besonderen Namen eines Geschlechts trugen.
So war um die Mitte des 19. Jahrhunderts und bis in die siebziger Jahre Material in Hülle und Fülle ans Licht gekommen, das die alte Vorstellung von der Ewigkeit des Privateigentums und seinem Bestehen von Anbeginn der Welt grausam durchlöcherte und bald ganz in Fetzen zerrissen hat. Nachdem man den Agrarkommunismus erst als eine germanische Volkseigentümlichkeit, dann als eine slawische, indische, arabisch-kabylische, altmexikanische, als den Wunderstaat der peruanischen Inkas und in noch vielen anderen »spezifischen« Völkertypen in allen Weltteilen entdeckt hatte, drängte sich von selbst der Schluß auf, daß dieser Dorfkommunismus überhaupt keine »Volkseigentümlichkeit« irgendeiner Rasse oder eines Weltteiles sei, sondern die allgemeine typische Form der menschlichen Gesellschaft auf einer bestimmten Höhe der Kulturentwicklung. Zuerst sträubte sich die offizielle bürgerliche Wissenschaft, namentlich die Nationalökonomie, gegen diese Erkenntnis mit hartnäckigem Widerstand. Die in ganz Europa in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vorherrschende englische Schule Smith-Ricardos stellte rundweg die Möglichkeit eines Gemeineigentums an Grund und Boden in Abrede. Genauso wie ehemals die rohe Ignoranz und Borniertheit der ersten spanischen, portugiesischen, französischen und holländischen Eroberer in dem neuentdeck- |605| ten Amerika den Agrarverhältnissen der Eingeborenen völlig verständnislos gegenüberstand und bei der Abwesenheit der Privateigentümer das ganze Land einfach für »Eigentum des Kaisers«, für fiskalisches Land erklärte, so verfuhren auch im Zeitalter der bürgerlichen »Aufklärung« die größten Leuchten der nationalökonomischen Gelehrsamkeit. Im 17. Jahrhundert schrieb zum Beispiel der französische Missionar Dubois über Indien: »Die Inder besitzen kein Grundeigentum. Die von ihnen bearbeiteten Äcker sind Eigentum der mongolischen Regierung.«[5] Und ein Medizindoktor der Fakultät von Montpellier, Herr François Bernier, der die Länder des Großmoguls in Asien bereist und im Jahre 1699 in Amsterdam eine sehr bekannte Beschreibung dieser Länder veröffentlicht hat, ruft entrüstet: »Diese drei Staaten: Türkei, Persien und Vorderindien, haben den Begriff selbst von Mein und Dein in Anwendung auf den Grundbesitz vernichtet, einen Begriff, der die Grundlage alles Guten und Schönen in der Welt ist.«[6] Genau derselben groben Unwissenheit und Verständnislosigkeit für alles, was nicht nach kapitalistischer Kultur aussah, befleißigte sich im 19. Jahrhundert der Gelehrte James Mill, Vater des berühmten John Stuart Mill, als er in seiner Geschichte Britisch-Indiens schrieb: »Auf Grund aller von uns betrachteten Tatsachen können wir nur zu dem einen Schlusse gelangen, daß das Grundeigentum in Indien dem Herrscher zukam; denn wollten wir annehmen, daß nicht er der Grundeigentümer war, so wären wir nicht imstande zu sagen: Wer war denn Eigentümer?« [7] Daß das Eigentum an Grund und Boden einfach den ihn seit Jahrtausenden bearbeitenden indischen Bauerngemeinden gehörte, daß es ein Land, eine große Kulturgesellschaft geben konnte, in der der Grund und Boden kein Mittel der Ausbeutung fremder Arbeit, sondern bloß Existenzgrundlage der Arbeitenden selbst war, das wollte in das Hirn eines großen Gelehrten der englischen Bourgeoisie absolut nicht hinein. Diese fast rührende Beschränktheit des geistigen Horizonts auf die vier Pfähle der kapitalistischen Wirtschaft bewies nur, daß die offizielle Wissenschaft der bürgerlichen Aufklärung ein unendlich geringeres Augenmaß und kulturhistorisches Verständnis hat als fast zweitausend Jahre zuvor die Römer, deren Feldherren, wie Cäsar, und Historiker, wie Tacitus, uns äußerst wertvolle Einblicke und Beschreibungen der ihnen wildfremden wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der germanischen Barbaren überliefert haben.
|606| Wie heute noch, hatte auch früher von allen Wissenschaften die bürgerliche Nationalökonomie als die geistige Schutzgarde der herrschenden Form der Ausbeutung am wenigsten Verständnis für andersgeartete Kultur und Wirtschaftsformen gehabt, und es war Wissenschaftszweigen vorbehalten, die etwas weiter vom direkten Interessengegensatz und Kampfplatz zwischen Kapital und Arbeit stehen, in den kommunistischen Einrichtungen der früheren Zeiten eine allgemein herrschende Form der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung auf einer bestimmten Stufe zu erkennen. Es waren Juristen wie von Maurer und Kowalewski, wie der englische Rechtsprofessor und Staatsrat für Indien, Sir Henry Maine, die zuerst den Agrarkommunismus als eine internationale, für alle Weltteile und Rassen geltende primitive Entwicklungsform zur Anerkennung brachten. Und einem juristisch ausgebildeten Soziologen, dem Amerikaner Morgan, war es vorbehalten, für diese wirtschaftliche Form der Entwicklung die nötige soziale Struktur der primitiven Gesellschaft als Basis zu entdecken.
Die große Rolle der Verwandtschaftsbande bei den uralten kommunistischen Dorfgemeinden war den Forschem sowohl in Indien wie in Algerien wie auch bei den Slawen aufgefallen. Von den Germanen stand es nach den Forschungen von Maurers fest, daß sie nicht anders denn als Geschlechter, also [als] Verwandtschaftsgruppen, ihre Ansiedlung in Europa vollzogen. Die Geschichte der antiken Völker, der Griechen und Römer, zeigte auf Schritt und Tritt, daß das Geschlecht bei ihnen seit jeher die größte Rolle als soziale Gruppe spielte, als wirtschaftliche Einheit, als Rechtsinstitut, als geschlossener Kreis des religiösen Kults. Endlich brachten fast alle Nachrichten der Reisenden in sogenannten wilden Ländern mit merkwürdiger Übereinstimmung die Tatsache zum Vorschein, daß, je primitiver ein Volk, um so größer die Rolle der Verwandtschaftsbande im Leben dieses Volkes; um so mehr beherrschen sie seine wirtschaftlichen, sozialen und religiösen Verhältnisse und Vorstellungen.
Der wissenschaftlichen Forschung bot sich damit ein neues hochwichtiges Problem. Was waren eigentlich jene Geschlechtsverbände, die in uralten Zeiten eine so große Bedeutung hatten, wie hatten sie sich ausgebildet, in welchem Zusammenhang standen sie mit dem wirtschaftlichen Kommunismus und der wirtschaftlichen Entwicklung im allgemeinen? Über all diese Fragen hat zum erstenmal Morgan in seiner »Urgesellschaft« 1877 in epochemachender Weise Aufschluß gegeben.[8] Morgan, der sein |607| Leben zum großen Teil unter einem Indianerstamme der Irokesen im Staate New York verlebt und die Verhältnisse dieses primitiven Jägervolkes aufs gründlichste erforscht hat, kam durch Vergleichung dieser seiner Ergebnisse mit den von anderen primitiven Völkern bekannten Tatsachen zu einer neuen großangelegten Theorie über die Entwicklungsformen der menschlichen Gesellschaft in jenen enormen Zeitstrecken, die jeder geschichtlichen Kunde vorausgegangen sind. Die bahnbrechenden Ideen Morgans, die bis auf den heutigen Tag trotz einer Fülle neuen Materials, das seitdem hinzugetreten ist und manche Einzelheiten seiner Darlegungen korrigiert hat, volle Kraft bewahren, lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen.
1. Morgan hat als erster in die vorgeschichtliche Kulturgeschichte eine wissenschaftliche Ordnung gebracht, indem er in ihr sowohl bestimmte Entwicklungsstufen aufzeichnete wie auch die grundlegende, treibende Kraft dieser Entwicklung bloßlegte. Bis dahin bildeten die enorme Zeitstrecke des Gesellschaftslebens vor jeder geschriebenen Geschichte und zugleich die Gesellschaftsverhältnisse der jetzt noch lebenden primitiven Völker mit all ihrer bunten Fülle von Formen und Stadien mehr oder minder ein wüstes Chaos, aus dem nur hie und da einzelne Kapitel und Fragmente etwas ans Licht der wissenschaftlichen Forschung gezogen worden waren. Namentlich galten die Bezeichnungen »Wildheit« und »Barbarei«, mit denen man jene Zustände summarisch zu belegen pflegte, nur als negative Begriffe, als Bezeichnungen für den Mangel alles dessen, was man als Kennzeichen der »Zivilisation«, das heißt in der damaligen Auffassung des gesitteten Lebens der Menschen, betrachtete. Von jenem Standpunkte begann nämlich das eigentliche gesittete, das menschenwürdige Leben der Gesellschaft erst mit den Zuständen, die in der geschriebenen Geschichte aufgezeichnet sind. Alles, was zu »Wildheit« und »Barbarei« gehörte, bildete gleichsam nur eine minderwertige, beschämende Vorstufe der Zivilisation, eine halb tierische Existenz, auf die die heutige Kulturmenschheit nur mit herablassender Geringschätzung blicken kann. Genauso wie für die offiziellen Vertreter der christlichen Kirche alle primitiven und vorchristlichen Religionen lediglich eine lange Reihe von Verirrungen darstellen bei dem Suchen der Menschheit nach der einzigen wahren Religion, so waren namentlich für die Nationalökonomen alle primitiven Wirtschaftsformen nur unbeholfene Versuche vor dem Auffinden der einzigen wahren Wirtschaftsform: des Privateigentums und der Ausbeutung, mit denen die geschriebene Geschichte und die Zivilisation beginnt. Morgan hat dieser Auffassung einen entscheidenden Stoß versetzt, indem er die |608| gesamte primitive Kulturgeschichte als gleichwertigen, ja als unendlich wichtigeren Teil in der ununterbrochenen Entwicklungsreihe der Menschheit hingestellt hat, unendlich wichtiger sowohl wegen der unendlich längeren Zeitdauer, die sie im Vergleich mit dem winzigen Abschnitt der geschriebenen Geschichte einnimmt, als auch wegen der entscheidenden Errungenschaften der Kultur, die gerade in jener langen Dämmerung des gesellschaftlichen Daseins der Menschheit gemacht worden sind. Indem Morgan zum erstenmal die Bezeichnungen Wildheit, Barbarei und Zivilisation mit positivem Inhgefüllt, hat er sie zu exakten wissenschaftlichen Begriffen gemacht und als Werkzeuge der wissenschaftlichen Forschung verwendet. Wildheit, Barbarei und Zivilisation sind bei Morgan drei Abschnitte der Kulturentwicklung, geschieden voneinander durch ganz bestimmte materielle Kennzeichen und selbst zerfallend in je eine Unter-, Mittel- und Oberstufe, zu deren Unterscheidung wieder konkrete bestimmte Errungenschaften und Fortschritte der Kultur dienen. Mögen heute pedantische Besserwisser darüber eifern, daß die Mittelstufe der Wildheit nicht, wie Morgan meinte, mit dem Fischfang, die Oberstufe mit der Erfindung des Bogens und Pfeils beginnen konnte und dergleichen, da in vielen Fällen die Ordnung eine umgekehrte gewesen sei, in anderen ganze Stufen aus natürlichen Umständen ausfallen mußten - Einwände, die übrigens gegen jede historische Klassifikation gemacht werden können, wenn man sie als starres Schema von absoluter Gültigkeit, als eiserne Sklavenkette der Erkenntnis statt als ihr lebendiges und biegsames Leitseil auffaßt. Es bleibt genau dasselbe epochemachende Verdienst Morgans, für die Erforschung der Urgeschichte durch seine erste wissenschaftliche Klassifikation die Vorbedingungen geschaffen zu haben, wie es Linnés Verdienst ist, die erste wissenschaftliche Klassifikation der Pflanzen geliefert zu haben. Doch mit einem großen Unterschied. Linné hat bekanntlich zur Grundlage seiner Systematisierung der Pflanzen ein sehr brauchbares, aber rein äußerliches Merkmal - die Geschlechtsorgane der Pflanzen - genommen, und dieser erste Notbehelf mußte später, wie es Linné selbst wohl erkannte, einer lebendigeren natürlichen Klassifikation vom Standpunkte der Entwicklungsgeschichte der Pflanzenwelt Platz machen. Morgan hat umgekehrt gerade durch die Wahl des Grundprinzips, auf das er seine Systematik stellte, am meisten die Forschung befruchtet: Er hat nämlich zum Ausgangspunkt seiner Klassifikation den Satz gemacht, daß es jeweilig die Art der gesellschaftlichen Arbeit, die Produktion ist, die in jeder Geschichtsepoche von den ersten Anfängen der Kultur an die gesellschaftlichen Verhältnisse der Menschen in erster Reihe bestimmt und |609| deren entscheidende Fortschritte selbst ebenso viele Marksteine dieser Entwicklung sind.
2. Die zweite große Leistung Morgans bezieht sich auf die Familienverhältnisse der primitiven Gesellschaft. Auch hier hat er auf Grund eines umfangreichen Materials, das er sich durch eine internationale Umfrage verschafft hatte, die erste wissenschaftlich begründete Reihenfolge der Entwicklungsformen der Familie von den tiefsten Formen einer ganz primitiven Gesellschaft bis zu der jetzt herrschenden Monogamie, das heißt der festen staatlich beglaubigten Einzelehe mit der herrschenden Stellung des Mannes, aufgestellt. Freilich ist seither gleichfalls Material zutage gefördert worden, das an dem Morganschen Entwicklungsschema der Familie manche Korrektur im einzelnen angebracht hat. Die Grundzüge seines Systems jedoch als der ersten streng vom Entwicklungsgedanken geleiteten Stufenleiter der Familienformen der Menschheit von der grauen Vorzeit bis zur Gegenwart bleiben ein dauernder Beitrag zur Schatzkammer der Gesellschaftswissenschaft. Auch dieses Gebiet hat Morgan übrigens nicht bloß um die Systematik bereichert, sondern auch um einen genialen grundlegenden Gedanken über das Verhältnis zwischen den jeweiligen Familienverhältnissen einer Gesellschaft und dem in ihr geltenden Verwandtschaftssystem. Morgan hat zuerst auf die frappante Tatsache aufmerksam gemacht, daß bei vielen primitiven Völkern die wirklichen Geschlechts- und Abstammungsverhältnisse, das heißt die wirkliche Familie, gar nicht übereinstimmt mit den Verwandtschaftstiteln, die sich die Menschen gegenseitig beilegen, und mit den gegenseitigen Pflichten, die ihnen aus diesen Titeln erwachsen. Er hat zuerst für dieses rätselhafte Phänomen eine rein materialistisch-dialektische Erklärung gefunden. »Die Familie«, sagt Morgan, »ist ein aktives Element, sie ist niemals stationär, sondern schreitet aus einer niederen zu einer höheren Form vor, so wie die Gesellschaft von niederer zu höherer Stufe sich entwickelt ... Die Verwandtschaftssysteme dagegen sind passiv; nur in langen Zwischenräumen registrieren sie die Fortschritte, welche die Familie im Laufe der Zeit gemacht hat, und erfahren nur dann eine radikale Änderung, wenn die Familie sich radikal verändert hat.«[9]
So kommt es denn, daß bei den primitiven Völkern Verwandtschaftssysteme noch in Geltung sind, die einer früheren, bereits überwundenen Familienform entsprechen, wie überhaupt die Vorstellungen und Ideen der Menschen meist noch lange an Zuständen haftenbleiben, die bereits |610| durch die tatsächliche materielle Entwicklung der Gesellschaft überholt sind.
3. Auf Grund der Entwicklungsgeschichte der Familienverhältnisse gab Morgan die erste erschöpfende Untersuchung jener alten Geschlechtsverbände, die bei allen Kulturvölkern, bei den Griechen und Römern, bei Kelten und Germanen, bei den alten Israeliten, am Anfang der historischen Überlieferung stehen und bei den meisten primitiven jetzt noch lebenden Völkern festgestellt sind. Er wies nach, daß diese auf Blutsverwandtschaft und gemeinsamer Abstammung beruhenden Verbände einerseits nur eine hohe Stufe in der Familienentwicklung, andererseits die Grundlage des gesamten gesellschaftlichen Lebens der Völker sind - in den langen Zeitstrecken, als noch kein Staat im modernen Sinne, das heißt keine politische Zwangsorganisation auf fester territorialer Grundlage existierte. Jeder Stamm, der selbst aus einer bestimmten Anzahl Geschlechtsverbände oder, wie die Römer es nannten, Gentes bestand, hatte sein eigenes Gebiet, das ihm insgesamt gehörte, und in jedem Stamm war der Geschlechtsverband die Einheit, in der gemeinsamer Haushkommunistisch geführt wurde, in der es keine Reichen und Armen, keine Faulenzer und Arbeiter, keine Herren und Knechte gab und wo sämtliche öffentlichen Angelegenheiten durch die freie Wahl und Entscheidung aller geregelt waren. Als ein lebendiges Beispiel dieser ehemals von allen Völkern der heutigen Zivilisation durchgemachten Verhältnisse schilderte Morgan eingehend die Gentilorganisation der amerikanischen Indianer, wie sie zur Zeit der Eroberung Amerikas durch die Europäer in Blüte stand.
»Alle ihre Mitglieder«, sagte er, »sind freie Leute, verpflichtet, einer des anderen Freiheit zu schützen; gleich in persönlichen Rechten - weder Friedensvorsteher noch Kriegsführer beanspruchen irgendwelchen Vorrang; sie bilden eine Brüderschaft, verknüpft durch Blutsbande. Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, obwohl nie formuliert, waren die Grundprinzipien der Gens, und diese war wiederum die Einheit eines ganzen gesellschaftlichen Systems, die Grundlage der organisierten indianischen Gesellschaft. Das erklärt den unbeugsamen Unabhängigkeitssinn und die persönliche Würde des Auftretens, die jedermann bei den Indianern anerkenne.«[10]
|611| 4. Die Gentilorganisation führt die gesellschaftliche Entwicklung an die Schwelle der Zivilisation, die Morgan somit als diejenige kurze jüngste Epoche der Kulturgeschichte charakterisiert, in der auf den Trümmern des Kommunismus und der alten Demokratie Privateigentum entsteht und mit ihm die Ausbeutung, eine öffentliche Zwangsorganisation: der Staat und die ausschließliche Herrschaft des Mannes über die Frau im Staate, im Eigentumsrecht und in der Familie. In diese verhältnismäßig kurze historische Periode fallen die größten und raschesten Fortschritte der Produktion, der Wissenschaft, der Kunst, aber auch die tiefste Zerklüftung der Gesellschaft durch Klassengegensätze, das größte Elend der Volksmassen und ihre größte Versklavung. Hier das eigene Urteil Morgans über unsere heutige Zivilisation, womit er die Ergebnisse seiner klassischen Untersuchung abschließt:
»Seit Eintritt der Zivilisation ist das Wachstum des Reichtums so ungeheuer geworden, seine Formen so verschiedenartig, seine Anwendung so umfassend und seine Verwaltung so geschickt im Interesse der Eigentümer, daß dieser Reichtum, dem Volk gegenüber, eine nicht zu bewältigende Macht geworden ist. Der menschliche Geist steht ratlos und gebannt da vor seiner eigenen Schöpfung. Aber dennoch wird die Zeit kommen, wo die menschliche Vernunft erstarken wird zur Herrschaft über den Reichtum, wo sie feststellen wird sowohl das Verhältnis des Staates zu dem Eigentum, das er schützt, wie die Grenzen der Rechte der Eigentümer. Die Interessen der Gesellschaft gehen den Einzelinteressen absolut vor, und beide müssen in ein gerechtes und harmonisches Verhältnis gebracht werden. Die bloße Jagd nach Reichtum ist nicht die Endbestimmung der Menschheit, wenn anders der Fortschritt das Gesetz der Zukunft bleibt, wie er es war für die Vergangenheit. Die seit Anbruch der Zivilisation verflossene Zeit ist nur ein kleiner Bruchteil der verflossenen Lebenszeit der Menschheit, nur ein kleiner Bruchteil der ihr noch bevorstehenden. Die Auflösung der Gesellschaft steht drohend vor uns als Abschluß einer geschichtlichen Laufbahn, deren einziges Endziel der Reichtum ist; denn eine solche Laufbahn enthält die Elemente ihrer eigenen Vernichtung. Demokratie in der Verwaltung, Brüderlichkeit in der Gesell- |612| schaft, Gleichheit der Rechte, allgemeine Erziehung werden die nächste höhere Stufe der Gesellschaft einweihen, auf die Erfahrung, Vernunft und Wissenschaft stetig hinarbeiten. Sie wird eine Wiederbelebung sein - aber in höherer Form - der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit der alten Gentes.«[11]
Die Leistung Morgans war für die Erkenntnis der Wirtschaftsgeschichte von weittragender Bedeutung. Er hat die uralte kommunistische Wirtschaft, die bis dahin nur in lauter Einzelfallen entdeckt und nicht erklärt war, als allgemeine Regel auf die breite Basis einer folgerichtigen Kulturentwicklung und namentlich der Gentilverfassung gestellt. Der Urkommunismus mit der ihm entsprechenden Demokratie und sozialen Gleichheit waren damit als die Wiege der gesellschaftlichen Entwicklung erwiesen. Durch diese Erweiterung der Horizonte der vorgeschichtlichen Vergangenheit hat er die ganze heutige Zivilisation mit Privateigentum, Klassenherrschaft, Männerherrschaft, Zwangsstaat und Zwangsehe bloß als eine kurze vorübergehende Phase hingestellt, die, ebenso wie sie selbst erst aus der Auflösung der uralten kommunistischen Gesellschaft entstanden war, in der Zukunft ihrerseits höheren sozialen Formen Platz machen müsse. Damit hat Morgan aber eine mächtige neue Stütze dem wissenschaftlichen Sozialismus geliehen. Während Marx und Engels auf dem Wege der ökonomischen Analyse des Kapitalismus den unvermeidlichen historischen Übergang der Gesellschaft zur kommunistischen Weltwirtschaft für die nächste Zukunft nachgewiesen und damit den sozialistischen Bestrebungen eine feste wissenschaftliche Basis gegeben hatten, hat Morgan gewissermaßen den ganzen gewaltigen Vorbau zu dem Marx-Engelsschen Werk geliefert, indem er nachwies, daß die kommunistisch-demokratische Gesellschaft, wenn auch in anderen, primitiveren Formen, die ganze lange Vergangenheit der menschlichen Kulturgeschichte vor der heutigen Zivilisation umfaßt. Den revolutionären Bestrebungen der Zukunft bot somit die adelige Überlieferung der grauen Vergangenheit die Hand, der Kreis der Erkenntnis schloß sich harmonisch zusammen, und aus dieser Perspektive erschien die heutige Welt der Klassenherrschaft und der Ausbeutung, die das all und einzige der Kultur, das höchste Ziel der Weltgeschichte darzustellen vorgab, bloß als eine winzige vorübergehende Etappe auf dem großen Kulturvormarsch der Menschheit.
Fußnoten von Rosa Luxemburg
(1) Angeführt bei [Heinrich] Cunow: [Die Soziale Verfassung des Inkareichs. Eine Untersuchung des altperuanischen Agrarkommunismus, Stuttgart 1896,] S. 6. <=
Redaktionelle Anmerkungen
[1] Zit. nach: Maxim Kowalewski: Obstschinnoje semlewladenije, pritschiny, chod i podsledstwija jego rasloshenije, Teil 1, Moskau 1879, S. 81. <=
[2] Zit. nach: Maxim Kowalewski: Obstschinnoje semlewladenije, pritschiny, chod i podsledstwija jego rasloshenije, Teil 1, Moskau 1879, S. 78. <=
[3] Zit. nach: Maxim Kowalewski: Obstschinnoje semlewladenije, pritschiny, chod i podsledstwija jego rasloshenije, Teil 1, Moskau 1879, S. 78. <=
[4] Zit. nach: Maxim Kowalewski: Obstschinnoje semlewladenije, pritschiny, chod i podsledstwija jego rasloshenije, Teil 1, Moskau 1879, S. 81/82. <=
[5] Zit. nach: Maxim Kowalewski: Obstschinnoje semlewladenije, pritschiny, chod i podsledstwija jego rasloshenije, Teil 1, Moskau 1879, S. 158. <=
[6] Zit. nach: Maxim Kowalewski: Obstschinnoje semlewladenije, pritschiny, chod i podsledstwija jego rasloshenije, Teil 1, Moskau 1879, S. 158. <=
[7] Zit. nach: Maxim Kowalewski: Obstschinnoje semlewladenije, pritschiny, chod i podsledstwija jego rasloshenije, Teil 1, Moskau 1879, S. 159. <=
[8] Lewis H. Morgan: Die Urgesellschaft. Untersuchungen über den Fortschritt der Menschheit aus der Wildheit durch die Barbarei zur Zivilisation, Stuttgart 1908. <=
[9] Lewis H. Morgan: Die Urgesellschaft. Untersuchungen über den Fortschritt der Menschheit aus der Wildheit durch die Barbarei zur Zivilisation, Stuttgart 1908, S. 366. <=
[10] »Alle Mitglieder einer irokesischen Gens waren persönlich frei und verpflichtet, einer des anderen Freiheit zu schützen; sie waren einander gleich in Befugnissen und persönlichen Rechten, denn weder Sachems noch Häuptlinge beanspruchten irgendwelchen Vorrang, und sie waren eine durch Blutbande verknüpfte Brüderschaft. Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, obwohl nie formuliert, waren die Grundprinzipien des Gene. Diese Tatsachen sind wesentlich, weil die Gens die Einheit eines ganzen gesellschaftlichen Systems war, die Grundlage, auf welcher die Indianergesellschaft organisiert war. Ein aus solchen Einheiten zusammengefügter Bau mußte notwendig die Merkmale ihres Charakters zeigen, denn wie die Einheiten, so das aus ihnen zusammengesetzte Ganze. Dies erklärt hinlänglich den Unabhängigkeitssinn und die persönliche Würde des Auftretens, die allgemein als Attribute des Indianercharakters anerkannt sind.« (Lewis H. Morgan: Die Urgesellschaft. Untersuchungen über den Fortschritt der Menschheit aus der Wildheit durch die Barbarei zur Zivilisation, Stuttgart 1908, S. 73.) <=
[11] Lewis H. Morgan: Die Urgesellschaft. Untersuchungen über den Fortschritt der Menschheit aus der Wildheit durch die Barbarei zur Zivilisation, Stuttgart 1908, S. 474/475. <=
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