Friedrich Engels

Wilhelm Wolff

Es war, wenn ich nicht irre, gegen Ende April 1846. Marx und Ich wohnten damals in einer Vorstadt von Brüssel; wir waren grade bei einer gemeinschaftlichen Arbeit beschäftigt, als man uns mitteilte, ein Herr aus Deutschland wünsche uns zu sprechen. Wir fanden einen kleinen, aber stark gedrungen gebauten Mann; der Gesichtsausdruck ebensosehr Wohlwollen wie ruhige Entschiedenheit verkündend; die Gestalt eines ostdeutschen Bauern in der Tracht eines ostdeutschen kleinstädtischen Bürgers. Das war Wilhelm Wolff. Wegen Preßvergehens verfolgt, war er den preußischen Gefängnissen glücklich entgangen. Wir ahnten nicht bei seinem ersten Anblick, welch einen seltnen Mann diese unscheinbare Äußerlichkeit barg. Wenige Tage genügten, um uns mit dem neuen Exilsgenossen auf herzlichen Freundesfuß zu stellen und uns zu überzeugen, daß wir es mit keinem gewöhnlichen Menschen zu tun hatten. Sein in der Schule des klassischen Altertums feingebildeter Geist, sein reicher Humor, sein klares Verständnis schwieriger theoretischer Fragen, sein lohender Haß gegen alle Unterdrücker der Volksmassen, sein energisches und doch ruhiges Wesen enthüllten sich bald; aber es brauchte lange Jahre des Zusammenwirkens und des Freundesverkehrs in Kampf, Sieg und Niederlage, in guten und schlechten Zeiten, um seine unerschütterliche Charakterstärke, seine absolute, keinen Zweifel zulassende Zuverlässigkeit, sein gegen Feind, Freund und sich selbst gleich strenges, unentwegbares Pflichtgefühl in ihrer ganzen Fülle zu erproben.

I

Wilhelm Wolff wurde geboren am 21 .Juni 1809 in Tarnau, in der Gegend von Frankenstein in Schlesien. Sein Vater war erbuntertäniger Bauer und hielt zugleich den Gerichtskretscham (das Wirtshaus - polnisch karczma -, wo die Dorfgerichtssitzungen stattfanden), was ihn nicht verhinderte, mit Frau und Kindern für den gnädigen Herrn Frondienste verrichten zu müssen. Wilhelm lernte somit die scheußliche Lage der ostdeutschen hörigen Bauern von Kindesbeinen an nicht nur kennen, sondern auch persönlich erdulden. Aber er lernte auch mehr. Seine Mutter, von der er immer mit besonderer Anhänglichkeit sprach und die eine über ihren Stand hinausgehende Bildung besaß, weckte und nährte in ihm den Zorn über die schamlose Ausbeutung und niederträchtige Behandlung der Bauern durch die Feudalherren. Und wie dieser Zorn in ihm lebenslang gärte und kochte, das werden wir sehen, wenn wir zu dem Zeitabschnitt seines Lebens kommen, wo er ihn endlich einmal öffentlich ausschütten konnte. Die Talente und die Lernlust des Bauernjungen machten sich bald bemerklich; er sollte womöglich aufs Gymnasium, aber welche Hindernisse waren nicht zu überwinden, bis das fertiggebracht wurde! Von den Geldschwierigkeiten abgesehen, war da der gnädige Herr und sein Verwalter, und ohne die konnte nichts geschehen. Die Erbuntertänigkeit war zwar 1810 dem Namen nach aufgehoben, aber Feudallieferungen, Frondienste, Patrimonialgericht, gutsherrliche Polizei dauerten fort und ließen auch die Erbuntertänigkeit der Sache nach fortbestehen. Und der gnädige Herr und seine Beamten machten aus den Bauernjungen viel lieber Sauhirten als Studenten. Indes, alle Hindernisse wurden überwunden. Wolff kam aufs Gymnasium nach Schweidnitz und dann auf die Universität nach Breslau. Auf beiden Anstalten hatte er sich den größeren Teil seines Unterhalts durch Privatstunden selbst zu erwerben. Auf der Universität warf er sich mit Vorliebe auf die klassische Philologie; aber er war kein silbenstechender Philolog der alten Schule; die großen Dichter und Prosaiker der Griechen und Römer fanden volles Verständnis bei ihm und blieben seine Lieblingslektüre solange er lebte.

Er war mit seinem Universitätsstudium beinah zu Ende, als die in den zwanziger Jahren endlich eingeschlafene Demagogenhetze des Bundestags und der österreichischen und preußischen Regierung von neuem begann. Mitglied der Burschenschaft, wurde auch er 1834 verhaftet, jahrelang in Untersuchung von Gefängnis zu Gefängnis geschleppt, endlich verurteilt. Wozu? Ich glaube nicht, daß er je der Mühe wert fand, es zu sagen. Genug, er kam nach Silberberg auf die Festung. Dort fand er Leidensgenossen, unter anderen auch Fritz Reuter. Wenige Monate vor Wolffs Tode fielen ihm des letzteren "Ut mine Festungstid" in die Hände, und kaum hatte er im Verfasser seinen alten Leidensgefährten entdeckt, als er ihm durch die Verlagshandlung Nachricht zukommen ließ. Reuter antwortete ihm sogleich in einem langen und sehr herzlichen Briefe, der mir vorliegt und der beweist, daß wenigstens am 12. Januar 1864 der alte Demagog alles war, nur kein zahmer Zukreuzknecher.

"Da sitze ich nun", schreibt er, "schon an die dreißig Jahr, bis mir das Haar grau geworden ist, und warte auf eine tüchtige Revolution, in der sich der Volkswille einmal energisch dokumentieren soll, aber was hilft's? ... Wenn doch das preußische Volk wenigstens zur Steuerverweigerung griffe, es ist das einzige Mittel, den Bismarck et Comp. loszuwerden und den alten König totzuärgern."

Auf Silberberg machte Wolff alle die vielen Leiden und wenigen Freuden festungsgefangener Demagogen durch, die Fritz Reuter in dem obigen Buch so lebhaft und mit so vielem Humor geschildert hat. Für die feuchten Kasematten und bitterkalten Winter war es eine ärmliche Entschädigung, daß das alte Felsennest eine Besatzung von alten Invaliden hatte, sogenannten Garnisönern, die sich aber nicht durch Strenge auszeichneten und einem Schnaps oder einem Viergroschenstück manchmal zugänglich waren. Genug, 1839 hatte Wolff so sehr an seiner Gesundheit gelitten, daß er begnadigt wurde.

Er ging nach Breslau und suchte als Lehrer fortzukommen. Aber er hatte die Rechnung ohne den Wirt gemacht, und der Wirt war die preußische Regierung. Mitten in seinen Studien durch die Haft unterbrochen, hatte er die vorgeschriebenen drei Universitätsjahre nicht absolvieren können, noch weniger das Examen gemacht. Und in dem preußischen China galt ja nur der als zünftiger Gelehrter, der alles das vorschriftsmäßig abgewickelt hatte. Jeder andere, mochte er auch in seinem Fach so gelehrt sein, wie Wolff dies in der klassischen Philologie war, stand außerhalb der Zunft, war von der öffentlichen Verwertung seiner Kenntnisse ausgeschlossen. Blieb die Aussicht, sich als Privatlehrer durchzuschlagen. Aber dazu gehörte eine Konzession der Regierung, und als Wolff darum einkam, wurde sie ihm verweigert. Der Demagog hätte verhungern oder wieder im heimatlichen Dorf Frondienste tun müssen, wenn es in Preußen keine Polen gegeben hätte. Ein posenscher Gutsbesitzer nahm ihn als Hauslehrer an; bei ihm verlebte er mehrere Jahre, von denen er immer mit besonderem Vergnügen sprach.

Nach Breslau zurückgekehrt, erlangte er endlich nach vielem Tribulieren und Querulieren die Erlaubnis einer hochpreislichen königlichen Regierung, Privatstunden geben zu dürfen, und konnte sich nun wenigstens eine bescheidene Existenz gründen. Mehr verlangte der fast bedürfnislose Mann nicht. Zugleich nahm er den Kampf gegen die bestehende Unterdrückung wieder auf, soweit dies unter den damallgen jammervollen Verhältnissen möglich war. Er mußte sich darauf beschränken, einzelne Tatsachen von Beamten-, Gutsherren- oder Fabrikantenwillkür an die Öffentlichkeit zu bringen, und fand auch da noch Hindernisse an der Zensur. Aber er ließ sich nicht irremachen. Das damals neueingesetzte Oberzensurgericht hatte keinen hartnäckigeren, immer wiederkehrenden Stammgast als den Privatlehrer Wolff in Breslau. Nichts machte ihm mehr Spaß, als die Zensur zu prellen, was bei der Dummheit der meisten Zensoren nicht sehr schwer war, sobald man ihre schwachen Seiten einigermaßen kannte. So war er es, der die frommen Gemüter aufs äußerste skandalisierte, indem er in einem alten Kirchengesangbuch, das noch in einigen Orten in Gebrauch war, das folgende "Kernlied" des bußfertigen Sünders entdeckte und in den schlesischen Provinzialblättern zur Öffentlichkeit brachte:

Ich bin ein rechtes Rabenaas,
Ein wahrer Sündenkrüppel,
Der seine Sünden in sich fraß,
Als wie der Russ' die Zwippel.
Herr Jesu, nimm mich Hund beim Ohr,
Wirf mir den Gnadenknochen vor,
Und schmeiß mich Sündenlümmel
In deinen Gnadenhimmel.

Wie ein Lauffeuer ging das Lied durch ganz Deutschland, das schallende Gelächter der Gottlosen, die Entrüstung der "Stillen im Lande" hervorrufend. Der Zensor bezog einen derben Rüffel, und die Regierung begann mit der Zeit wieder ein wachsames Auge auf diesen Privatlehrer Wolff, diesen unruhigen Schwindelkopf, zu werfen, den fünf Jahre Festung nicht hatten zähmen können. Es dauerte auch nicht lange, so fand man wieder einen Vorwand, ihm den Prozeß zu machen. Die altpreußische Gesetzgebung war ja über das Land ausgebreitet wie ein kunstreich angelegtes System von Fallen, Schlingen, Wolfsgruben und Fangnetzen, denen selbst die getreuen Untertanen nicht immer entgehen konnten, denen aber die ungetreuen um so sicherer verfielen.

Das Preßvergehen, wegen dessen Wolff Ende 1845 oder Anfang 1846 in Anklagezustand versetzt wurde, war so unbedeutend, daß jetzt keiner von uns sich mehr auf die näheren Umstände besinnen kann. Die Verfolgung nahm aber solche Dimensionen an, daß Wolff, der die preußischen Gefängnisse und Festungen satt hatte, sich der drohenden Verhaftung entzog und nach Mecklenburg ging.* Hier fand er bei Freunden sicheres Unterkommen, bis seine unbehinderte Einschiffung nach London in Hamburg arrangiert werden konnte. In London, wo er zum ersten Male in einem öffentlichen Verein - dem noch bestehenden deutschen kommunistischen Arbeiterbildungsverein - auftrat, blieb er nicht lange und kam dann, wie schon erzählt, nach Brüssel.

* Nach Wermuth-Stieber: "Die Communisten-Verschwörungen des 19. Jahrhunderts", II, S. 141, wurde Wolff 1846 vom Breslauer Oberlandgericht wegen "Preßvergehen" zu drei Monaten Festungshaft verurteilt.

II

In Brüssel fand er bald Beschäftigung in einem dort gegründeten Korrespondenzbüro, das deutsche Blätter mit französischen, englischen und belgischen Nachrichten versah und das, soweit die Umstände dies zuließen, in sozialdemokratischem Geiste redigiert wurde. Als die "Deutsche-Brüsseler-Zeitung" sich unsrer Partei zur Verfügung stellte, arbeitete auch Wolff daran mit. Im Brüsseler deutschen Arbeiterverein, der von uns um diese Zeit gestiftet wurde, war Wolff bald einer der beliebtesten Redner. Er gab dort wöchentlich eine Übersicht der Tagesereignisse, die jedesmal ein Meisterstück volkstümlicher, ebenso humoristischer wie kräftiger Darstellung war und namentlich die Kleinlichkeiten und Gemeinheiten der Herren wie der Untertanen in Deutschland gebührend züchtigte. Diese politischen Übersichten wurden für ihn so sehr ein Lieblingsthema, daß er sie in jedem Verein abhandelte, an dem er sich beteiligte, und immer mit derselben Meisterschaft populärer Darstellung.

Die Februarrevolution brach los und fand sofortigen Widerhall in Brüssel. Scharen von Menschen versammelten sich jeden Abend auf dem Großen Markt vor dem Rathause, das von der Bürgerwehr und Gensdarmerie besetzt war; die vielen Bier- und Schnapswirtschaften um den Markt waren gedrängt voll. Man schrie "Vive la République!", man sang die Marseillaise. man drängte, schob und wurde geschoben. Die Regierung hielt sich scheinbar mäuschenstill, berief aber in den Provinzen die Reserven und Beurlaubten zur Armee ein. Sie ließ dem angesehensten belgischen Republikaner Herrn Jottrand unterderhand mitteilen, der König sei bereit, abzudanken, falls das Volk es wünsche, und er könne das vom König selber hören, sobald er wolle. Jottrand ließ sich in der Tat von Leopold erklären, er selbst sei in seinem Herzen Republikaner und werde nie im Wege stehen, falls Belgien sich als Republik zu konstituieren wünsche; er wünsche nur, daß alles ordentlich und ohne Blutvergießen abgehe und hoffe übrigens auf eine anständige Pension. Die Nachricht wurde unterderhand rasch verbreitet und wiegelte so weit ab, daß kein Erhebungsversuch gemacht wurde. Aber kaum waren die Reserven beisammen und die Mehrzahl der Truppen um Brüssel konzentriert - drei bis vier Tage genügten in dem kleinen Ländchen -, so war von der Abdankung keine Rede mehr, die Gensdarmerie schritt plötzlich abends mit flacher Klinge gegen die Menschenhaufen auf dem Markte ein, und man verhaftete rechts und links. Unter den ersten der so Gemißhandelten und Verhafteten war auch Wolff, der ruhig seines Weges nach Hause ging. Ins Rathaus geschleppt, wurde er von den wütenden und angetrunkenen Bürgergardisten noch nachträglich gemißhandelt und nach mehrtägiger Haft über die Grenze nach Frankreich spediert.

In Paris hielt er sich nicht lange auf. Die Berliner Märzrevolution und die Vorbereitungen zum Frankfurter Parlament und zur Berliner Versammlung veranlaßten ihn, zunächst nach Schlesien zu gehen, um dort für radikale Wahlen zu wirken. Sobald wir, sei es in Köln, sei es in Berlin, eine Zeitung gegründet, wollte er dann zu uns kommen. Seiner allgemeinen Beliebtheit und seiner populär-kräftigen Beredsamkeit gelang es, namentlich in ländlichen Wählerkreisen, radikale Kandidaturen durchzusetzen, die ohne ihn aussichtslos waren.

Inzwischen erschien am 1. Juni in Köln die "Neue Rheinische Zeitung" mit Marx als Redakteur en Chef, und bald kam Wolff, seinen Posten auf der Redaktion zu übernehmen. Sein unermüdlicher Fleiß, seine peinliche, durch nichts zu beirrende Gewissenhaftigkeit hatten in der aus lauter jungen Leuten bestehenden Redaktion den Nachteil für ihn, daß die andern sich manchmal eine Extra-Freistunde nahmen, in der Gewißheit, "Lupus werde schon dafür sorgen, daß die Zeitung zustande komme", und will ich mich selbst durchaus nicht davon freisprechen. Daher kam es, daß Wolff in der ersten Zeit des Blattes sich weniger mit Leitartikeln, als mit den laufenden Arbeiten beschäftigte. Bald fand er jedoch einen Weg, auch diese zu selbständiger Tätigkeit zu verwenden. Unter der laufenden Rubrik "Aus dem Reich" wurden die Nachrichten aus den deutschen Kleinstaaten zusammengestellt, die kleinstaatlichen und kleinstädtischen Beschränktheiten und Phillstereien der Regenten wie der Regierten mit unvergleichlichem Humor behandelt. Gleichzeitig gab er in der Demokratischen Gesellschaft allwöchentlich die Übersicht der Tagesereignisse, die ihn auch hier bald zu einem der beliebtesten und wirkungsvollsten Redner machte.

Die Dummheit und Feigheit des Bürgertums, die seit der Pariser Junischlacht sich immer höher steigerte, hatte der Reaktion wieder erlaubt, zu Kräften zu kommen. Die Kamarillen von Wien, Berlin, München usw. arbeiteten Hand in Hand mit dem edlen Reichsverweser und hinter den Kulissen stand die russische Diplomatie und lenkte die Drähte, an denen jene Marionetten tanzten. Jetzt, im September 1848, rückte für diese Herren der Augenblick zum Handeln heran. Unter direktem und indirektem (durch Lord Palmerston besorgtem) russischen Druck war der erste schleswig-holsteinsche Feldzug durch den schmählichen Waffenstillstand von Malmö beschlossen worden. Das Frankfurter Parlament erniedrigte sich dazu, ihn zu bestätigen und damit offenbar und unzweifelhaft sich von der Revolution loszusagen. Der Frankfurter Aufstand vom 18. September war die Antwort; er wurde niedergeschlagen. Fast gleichzeitig war in Berlin die Krisis zwischen der Verfassungs-Vereinbarungs-Versammlung und der Krone ausgebrochen. Am 9. August hatte die Versammlung durch einen höchst zahmen, ja schüchternen Beschluß die Regierung gebeten, doch etwas zu tun, damit das schamlose Gebaren der reaktionären Offiziere nicht mehr so offenbar und anstößig betrieben werde. Als sie im September Ausführung dieses Beschlusses verlangte, war die Antwort die Einsetzung des direkt reaktionären Ministeriums Pfuel mit einem General an der Spitze (19. Sept.) und die Ernennung des bekannten Wrangel zum Obergeneral in den Marken: zwei Winke mit dem Zaunpfahl für die Berliner Vereinbarer, entweder zu Kreuz zu kriechen oder Auseinanderjagung zu gewärtigen. Die Aufregung wurde allgemein. Auch in Köln wurden Volksversammlungen gehalten und ein Sicherheitsausschuß ernannt. Die Regierung beschloß, den ersten Streich in Köln zu führen. Demgemäß wurden am Morgen des 25. September eine Anzahl Demokraten verhaftet, darunter auch der jetzige Oberbürgermeister, damals als "der rote Becker" allgemein bekannt. Die Aufregung stieg. Nachmittags wurde auf dem alten Markt eine Volksversammlung gehalten. Wolff präsidierte. Die Bürgerwehr stand ringsumher aufgestellt, der demokratischen Bewegung nicht abgeneigt, jedoch das eigne Heil in erster Linie vertretend. Auf eine Anfrage erklärte sie, sie sei da, das Volk zu schützen. Plötzlich dringen Leute auf den Markt mit dem Ruf: "Die Preußen kommen!" Joseph Moll, der des Morgens auch verhaftet, aber vom Volk befreit worden war, und der grade das Wort führte, rief: "Bürger, wollt ihr vor den Preußen auseinandergehen?" - "Nein, nein!" war die Antwort. - "Dann müssen wir Barrikaden bauen!" und sofort ging's ans Werk. - Der Ausgang des Kölner Barrikadentages ist bekannt. Durch einen blinden Lärm hervorgerufen, ohne Widerstand zu finden, ohne Waffen - die Bürgerwehr ging vorsichtig nach Hause - verlief die ganze Bewegung blutlos Im Sande; die Regierung erreichte ihren Zweck: Köln wurde in Belagerungszustand erklärt, die Bürgerwehr entwaffnet, die "Neue Rheinische Zeitung" suspendiert, ihre Redakteure genötigt, ins Ausland zu gehen.

III

Der Kölner Belagerungszustand war nicht von langer Dauer. Er verschwand am 4. Oktober. Am 12. erschien die «Neue Rheinische Zeitung" wieder. Wolff war nach Dürkheim in der Pfalz gegangen, wo man ihn ruhig gewähren ließ. Er sowohl wie mehrere andere Redakteure wurden wegen Komplotts usw. steckbrieflich verfolgt. Aber es litt unsern Wolff nicht lange in der Pfalz, und als die Weinlese abgemacht, erschien er plötzlich wieder in dem Redaktionszimmer, Unter Hutmacher 17. Es gelang ihm, nebenan eine Wohnung zu finden, von der er über den Hof in das Redaktionszimmer kommen konnte, ohne die Straße zu betreten. Indes wurde er die Gefangenschaft bald müde; in einem langen Paletot und mit langschirmiger Mütze verkleidet, ging er bald fast jeden Abend in der Dunkelheit aus, unter dem Vorwande, Tabak zu kaufen. Er glaubte sich unerkannt, obwohl die eigentümlich knorrige Gestalt und der determinierte Gang absolut unverbergbar waren; jedenfalls wurde er nicht verraten. So lebte er mehrere Monate, während wir andern nach und nach außer Verfolgung gesetzt wurden. Endlich, am 1. März 1849, wurden wir benachrichtigt, daß keine Gefahr mehr vorhanden sei, und nun stellte sich Wolff dem Untersuchungsrichter, der auch erklärte, der ganze Prozeß sei, als auf übertriebenen Pohzeiberichten beruhend, fallengelassen.

Indessen war Anfang Dezember die Berliner Versammlung auseinandergejagt und die Manteuffelsche Reaktionsperiode eröffnet worden. Eine der ersten Maßregeln der neuen Regierung war, die Feudalherren der Ostprovinzen wegen ihres bestrittenen Rechts auf unbezahlte Bauernarbeit zu beruhigen. Nach den Märztagen hatten die Bauern der Ostprovinzen überall die Fronarbeit eingestellt, ja hier und da von den gnädigen Herren schriftliche Verzichtleistung auf solche Arbeit erzwungen. Es handelte sich also nur darum, diesen bestehenden Zustand für gesetzlich zu erklären und der lange genug geschundene ostelbische Bauer war ein freier Mann. Aber die Berliner Versammlung, volle 59 Jahre nach dem 4. August 1789, wo die französische Nationalversammlung alle Feudallasten unentgeltlich aufgehoben, hatte sich noch immer nicht zu einem gleichen Schritt zu ermannen vermocht. Man erleichterte in etwas die Bedingungen der Fronden-Ablösung; aber nur einige der skandalösesten und empörendsten Feudalrechte sollten unentgeltlich abgeschafft werden; jedoch ehe dieser Gesetzentwurf endgültig angenommen, erfolgte die Sprengung, und Herr Manteuffel erklärte, diesen Entwurf werde die Regierung nicht zum Gesetz erheben. Damit waren die Hoffnungen der altpreußischen fronpflichtigen Bauern vernichtet, und es galt, auf diese zu wirken, indem man ihnen ihre Lage klarmachte. Und hierzu war Wolff der Mann. Nicht nur, daß er selbst ursprünglich höriger Bauernsohn war und in seiner Kindheit selbst Hofedienste hatte tun müssen; nicht nur, daß er sich die volle Glut des Hasses gegen die feudalen Unterdrücker bewahrt hatte, die eine solche Kindheit in ihm erzeugt; niemand kannte die feudale Knechtungsweise so sehr in allen ihren Einzelheiten wie er, und das grade in der Provinz, die eine vollständige Musterkarte aller ihrer mannigfaltigen Formen lieferte - in Schlesien.1

1 An Stelle des hier folgenden Textes bis zu dem Satz: "Doch zurück zu unserm Wolff." schrieb Engels 1886:

"So eröffnete Wolff die Kampagne gegen die Feudalherren, die in der "Schlesischen Milliarde" gipfelte und auf die ich weiter unten zurückkomme. Es war eine Kampagne, die zu führen die Bourgeoisie von Rechts wegen verpflichtet war. Der Kampf gegen den Feudalismus war ja grade die weltgeschichtliche Aufgabe dieser Klasse. Aber wie wir sahen, sie führte ihn nicht oder nur zum Schein. Dank der gesellschaftlichen und politischen Zurückgebliebenheit Deutschlands ließ die deutsche Bourgeoisie überall ihre eigensten politischen Interessen im Stich, weil sich hinter ihr bereits das Proletariat drohend erhob. Die unklaren Hoffnungen und Wünsche der Pariser Arbeiter im Februar, noch mehr aber ihr viertägiger Verzweiflungskampf im Juni 1848 erschreckten die Bourgeoisie nicht nur Frankreichs, sondern ganz Europas. Und in Deutschland kamen den angstmeiernden Bürgern sogar einfach demokratische Forderungen, wie sie selbst in der Schweiz längst gesetzlich durchgeführt, als Angriffe auf ihr Eigentum, ihre Sicherheit, ihr Leben vor. Wie immer feig, opferten die deutschen Bourgeois ihre gemeinsamen, d.h. politischen Interessen, damit jeder sein Privatinteresse, sein Kapital rette. Lieber Rückkehr zum alten bürokratisch-feudalen Absolutismus als ein Sieg der Bourgeoisie als Klasse, als ein moderner Bourgeoisiestaat, erkämpft auf revolutionärem Weg, unter Stärkung der revolutionären Klasse, des Proletariats! Das war der Angstruf der deutschen Bourgeoisie, unter dem die Reaktion auf der ganzen Linie siegte.

So mußte die Partei des Proletariats den Kampf da aufnehmen, wo die Bourgeoisie vom Schlachtfeld ausgerissen war. Und so nahm Wolff in der ,Neuen Rheinischen Zeitung' den Kampf gegen den Feudalismus auf. Aber nicht so, daß die Bourgeois Freude daran erleben konnten; nein, in echt revolutionärer Weise, dergestalt, daß die Bourgeoisie sich über diese den Geist der großen französischen Revolution atmenden Artikel ebenso entsetzte wie die Feudalherren und die Regierung selbst."

In der Nummer vom 17. Dezember 1848 eröffnete er den Feldzug in einem Artikel über die erwähnte Erklärung des Ministeriums. Am 29. Dezember folgte ein zweiter, derberer, über die oktroyierte "Verordnung wegen interimistischer Regelung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse in Schlesien".

Diese Verordnung, sagt Wolff,

"ist eine Aufforderung an die Herren Fürsten, Standesherren, Grafen, Barone etc., sich zu sputen und ,interimistisch' das Landvolk unter dem Anschein des Gesetzes noch so auszusäckeln und auszuplündern, daß sie nach dem fetten Jahre die mageren desto leichter überdauern können. Vor dem März war Schlesien das gelobte Land der gnädigen Gutsherren. Durch die Ablösungsgesetze seit dem Jahre 1821 hatte sich das feudale Junkertum so warm gebettet als nur immer möglich. Infolge der Ablösungen, die stets und überall zum Vorteil der Privilegierten und zum Ruin des Landvolks betrieben und durchgeführt wurden, hatte das schlesische Junkertum nicht weniger als zirka 80 Milliönchen an barem Gelde, an Ackerland und Renten aus den Händen des Landvolks erhalten. Und noch waren die Ablösungen noch lange nicht zu Ende. Daher die Wut über die gottlose Revolution des Jahres 1848. Die Landleute weigerten sich, dem gnädigen Herrn fernerhin wie das liebe Vieh Hofedienste zu tun und die bisherigen furchtbaren Lasten, Zinsen und Abgaben aller Art weiter zu entrichten. In den Geldkästen der Gutsherren trat eine bedenkliche Ebbe ein."

Die Berliner Versammlung nahm die Regelung dieser Verhältnisse in die Hand.

"Es war Gefahr im Verzuge. Das begriff die Kamarilla zu Potsdam, deren Säckel sich ebenfalls aus dem Schweiß und Blut des Landvolks zu füllen versteht. Also fort mit der Versammlung! Machen wir selbst die Gesetze, wie sie uns am einträglichsten erscheinen! - Und so geschah es. Die für Schlesien im ,Staats-Anzeiger' erschienene Verordnung ist nichts als ein Verhau mit Wolfsgruben und allem Zubehör, in welchem das Landvolk, wenn es sich einmal hineinbegibt, unrettbar verloren ist."

Wolff weist nun nach, daß im wesentlichen mit der Verordnung die vormärzlichen Zustände wiederhergestellt werden und schließt:

"Allein was hilft's? Die gnädigen Herren brauchen Geld. Der Winter ist da mit seinen Bällen, Maskeraden, lockenden Spieltischen etc. Die Bauern, die bisher die Vergnügungsmittel geliefert, müssen sie auch ferner schaffen. Das Junkertum will sich wenigstens noch einmal einen vergnügten Karneval bereiten und die November-Errungenschaften des Absolutismus möglichst ausbeuten. Es tut recht daran, sich zu beeilen, zu tanzen und zu jubeln in herausforderndem Übermut. Denn bald dürften galizische Wutszenen in die gottbegnadete Adels-Orgie hineinspielen."

Am 20. Januar erfolgte ein neuer Artikel Wolffs, der in dies Gebiet einschlug. Die Reaktionspartei hatte einen Schulzen Krengel in Nessin bei Kolberg nebst mehreren Tagelöhnern dahin gebracht, eine Anfrage an den König zu unterschreiben, ob es wahr sei, daß Se. Majestät wirklich beabsichtigten, das Grundeigentum zu teilen und den Besitzlosen zuzuwenden?

"Man kann sich", sagt Wolff, "den Todesschrecken und die schlaflosen Nächte der Tagelöhner von Nessin vorstellen, als sie von solchen Absichten hörten. Wie? Der König will den Grundbesitz teilen? Wir Tagelöhner, die wir bisher für 5 Silbergroschen täglich mit solcher Wollust den Acker des gnädigen Herrn bestellten, wir sollten aufhören zu tagelöhnern und unser eignes Feld bearbeiten? Der gnädige Herr, der 80 bis 90 Dominien besitzt und bloß einige hunderttausend Morgen, von dem sollen soundso viele Morgen an uns ausgegeben werden? - Nein, bei dem bloßen Gedanken an so schreckliches Unheil zitterten unsere Tagelöhner an allen Gliedern. Sie hatten keine ruhige Stunde mehr, bis sie die Versicherung hatten, daß man sie wirklich nicht in dieses bodenlose Elend stürzen, die drohenden Morgen Landes fernhalten und den gnädigen Herren nach wie vor belassen wollte."

IV

Alles das war indes nur noch Geplänkel. Um den Anfang 1849 kam bei den französischen Sozialdemokraten der schon früher gemachte Vorschlag mehr und mehr auf, man solle die im Jahre 1825 den aus der Emigration zurückgekehrten Adligen, als Ersatz für ihre in der großen Revolution verlorenen Güter, von Staats wegen geschenkte Milliarde Franken zurückverlangen und im Interesse der arbeitenden Massen verwenden. Am 16. März brachte die "Neue Rheinische Zeitung" einen Leitartikel über diese Frage und am folgenden Tage schon brachte Wolff eine Arbeit: "Die preußische Milliarde".

"Ritter Schnapphanski" (Lichnowski) "ist tot. Aber Schnapphähne haben wir noch in großer Menge. Die Junker in Pommerland und der Mark haben sich mit den übrigen preußischen Junkern vereinigt. Sie haben den heiligen Rock des biedern Bourgeois angezogen und nennen sich ,Verein zum Schutz des Eigentums in allen Volksklassen', natürlich des feudalen Eigentums... Sie haben nichts Geringeres vor, als unter andern auch die Rheinprovinz um etwa 20 Mill. Tlr. zu prellen und dies Geld in ihre Tasche zu stecken. Der Plan ist nicht übel. Die Rheinländer mögen es sich zur besondern Ehre anrechnen, daß die Junker von Thadden-Trieglaff in Hinterpommern, die v. Arnim und v. Manteuffel nebst einigen tausend Krautjunkern ihnen die Ehre antun wollen, von rheinischem Gelde ihre Schulden zu bezahlen."

Nämlich Herr v. Bülow-Cummerow, damals als Bülow-Kummervoll bekannt, hatte ein Plänchen ersonnen und von obigem Junkerverein, oder wie Wolff ihn nannte: Junkerparlament, annehmen und als Petition der Regierung und den Kammern zuschicken lassen - ein Plänchen zur Regulierung der Grundsteuer in Preußen. Einerseits klagten die bäuerlichen Grundbesitzer, besonders der Westprovinzen, daß sie zuviel Grundsteuer zu zahlen hätten; andererseits zahlten die adligen Großgrundbesitzer der Ostprovinzen gar keine Grundsteuer, obwohl schon das Gesetz vom 27. Oktober 1810 diese ihnen wie allen andern Grundbesitzern auflegt. Das Junkerparlament hatte einen Weg gefunden, beiden Übelständen abzuhelfen. Hören wir Wolff:

"Die Junker wollen ,Opfer bringen, um die jetzt herrschende Mißstimmung zu beseitigen'. Das sagen sie. Wer hätte solche Großmut von ihnen erwartet! Worin bestehen indessen die Opfer? Sie tragen darauf an, daß der Ertrag aller Grundstücke durch eine ungefähre Schätzung festgestellt und sodann die Grundsteuer nach gleichem Prozentsatze des Ertrags im ganzen Staat verteilt werde. Nun, dieser Edelmut ist nicht groß, da sie jetzt nur das tun wollen, wozu sie gesetzlich schon seit 38 Jahren verpflichtet waren. Aber weiter! Sie fordern, daß die Junker und Rittergutsbesitzer, welche sich bisher der Steuerzahlung widerrechtlich entzogen haben - etwa die Steuern nachzahlen? - nein: dafür, daß sie von jetzt die Gnade haben wollen, Steuern zu entrichten, durch ein entsprechendes Kapital entschädigt werden" - nämlich durch Auszahlung des 25fachen Betrags der künftig zu zahlenden Steuer. "Diejenigen dagegen, welchen man bisher ungerechterweise zu hohe Grundsteuern abgenommen hatte, sollen - nicht etwa das Zuvielbezahlte zurückerstattet erhalten - sondern im Gegenteil, sie sollen befugt sein, den Mehrbetrag abzulösen", indem sie je nach Umständen sich durch einmalige Zahlung des 18-20fachen Betrags loskaufen. - "Die höheren Steuern werden jetzt in den östlichen Provinzen von den Bauern und außerdem namentlich von der Rheinprovinz entrichtet. Die altländischen Bauern und die Rheinländer sollen also jetzt dafür auch noch Kapitalien herauszahlen. Gar keine oder nur geringe Grundabgaben zahlten bisher die Rittergutsbesitzer in den östlichen Provinzen... Diese also erhalten das Geld, welches die Rheinländer und die Bauern aufbringen sollen."

Folgt eine Übersicht der von den verschiedenen Provinzen 1848 gezahlten Grundsteuer und ihrer Bodenfläche, woraus hervorgeht:

"Das Rheinland entrichtet im Durchschnitt für jede Quadratmeile ungefähr fünfmal soviel Grundsteuer wie Preußen, Posen und Pommern, viermal soviel als die Mark Brandenburg."

Allerdings ist der Boden besser, indes,

"wenn wir es gering veranschlagen, so mag die Rheinprovinz jetzt etwa eine Million Taler mehr an Grundsteuer zu bezahlen haben, als nach dem Durchschnittsanschlage auf sie kommen würde. Nach dem Gesetzesvorschlag des Junkerparlaments müßten also die Rheinländer zur Strafe dafür noch 18 bis 22 Millionen Taler bar bezahlen, die in die Taschen der Junker in den östlichen Provinzen fließen würden! Der Staat wäre dabei nur der Bankier. Das sind die großartigen Opfer, die die Herren Krautjunker und Mistfinken zu bringen geneigt sind, das ist der Schutz, den sie dem Eigentum wollen angedeihen lassen. So schützt jeder Taschendieb das Eigentum...

Die Rheinländer, namentlich die rheinischen Bauern, nicht minder die westfälischen und schlesischen, mögen sich beizeiten umsehen, wo sie das Geld zur Bezahlung der Junker auftreiben können. Hundert Millionen Taler sind in jetziger Zeit nicht so bald angeschafft.

Während also in Frankreich die Bauern eine Milliarde Francs vom Adel verlangen, verlangt in Preußen der Adel eine halbe Milliarde Francs von den Bauern!

Hoch, dreimal Hoch der Berliner Märzrevolution!"

Indes genügte diese bloße Abwehr nicht gegenüber der Unverschämtheit der preußischen Junker. Die "Neue Rheinische Zeitung" suchte und fand ihre Stärke im Angriff, und so eröffnete Wolff in der Nummer vom 22. März 1849 eine Reihe von Artikeln: "Die schlesische Milliarde", worin er nachrechnete, welche Beträge in Geld, Geldeswert und Grundbesitz allein der schlesische Adel seit Beginn der Fronden-Ablösung den Bauern widerrechtlich entzogen. Wenige der vielen zündenden Artikel der "Neuen Rheinischen Zeitung" hatten eine solche Wirkung wie diese acht, in der Zeit vom 22. März bis 25.April erschienenen. Die Bestellungen auf die Zeitung aus Schlesien und den anderen Ostprovinzen nahmen reißend zu; man verlangte die einzelnen Nummern nach, und endlich, da die ausnahmsweise Preßfreiheit, die uns das rheinische Gesetz zusicherte, in den übrigen Provinzen fehlte und an einen Wiederabdruck unter dem edlen Landrecht nicht zu denken war, kam man auf den Einfall, diese acht ganzen Nummern, dem Original in äußerer Ausstattung so ähnlich wie möglich, in Schlesien heimlich nachzudrucken und in Tausenden von Exemplaren zu verbreiten - ein Verfahren, wogegen natürlich niemand weniger etwas einzuwenden hatte als die Redaktion.

V

In der "Neuen Rheinischen Zeltung" vom 22. März 1849 eröffnete Wolff seinen Angriff gegen die schlesischen Junker wie folgt:

"Kaum war die Hof- und Krautjunkerkammer" (die auf Grund der oktroyierten Verfassung und des oktroyierten Wahlgesetzes am 26. Februar 1849 zusammentrat) "konstituiert, als auch sofort ein Antrag auf Regulierung, d.h. Ablösung der Feudallasten gestellt wurde. Die gnädigen Herren haben's eilig. Sie wünschen aus der ländlichen Bevölkerung noch vor Torschluß so viel herauszupressen, daß sie einen hübschen Sparpfennig für etwaige schlimme Tage beiseite legen und ihren Personen voraus ins Ausland senden können.

Für den Schreck, für die namenlose Angst, die sie in der ersten Zeit nach dem ,Mißverständnis' des Berliner März und seinen nächsten Folgen erduldet, suchen sie jetzt aus den Taschen der geliebten Dorfuntertanen einen doppelt lieblichen Balsam zu gewinnen.

Schlesien insbesondere, das bisherige Goldland der Feudal- und Industriebarone, soll noch einmal gründlich ausgebeutelt werden, damit der Glanz seiner gutsherrlichen Ritterschaft, vermehrt und verstärkt, fortstrahle.

Wir haben gleich nach Erscheinen des im Dezember vorigen Jahres oktroyierten provisorischen Ablösungsgesetzes nachgewiesen, daß es lediglich auf den Vorteil der gnäd'gen Gutsherren berechnet, daß der sogenannte kleine Mann der reinen Willkür der Großen, schon bei der Zusammensetzung des Schiedsgerichts, preisgegeben ist. Trotzdem ist die noble Ritterschaft nicht mit ihm zufrieden. Sie verlangt ein Gesetz, das dem ritterlichen Beutel noch einige Annehmlichkeiten mehr zuwenden soll.

Im März und April 1848 stellten eine Menge hoher Herren in Schlesien ihren Bauern schriftliche Urkunden aus, worin sie auf alle bisherigen gutsuntertänigen Abgaben und Leistungen verzichteten. Um ihre Schlösser vor dem Niederbrennen und sich selbst vor einer eigentümlichen Verzierung mancher Schloßlinde oder Hofpappel zu sichern, gaben sie ihre sogenannten wohlerworbenen Rechte mit einem Federzuge dahin. Zum Glück für sie war das Papier auch damals sehr geduldig.

Als daher die Revolution, statt vorwärts zu marschieren, im Sumpf der Philisterei und des gemütlichen Abwartens steckenblieb, da langten die Herren ihre Entsagungsurkunde hervor, nicht um sie zu erfüllen, sondern um sie als Beweisstücke zur Untersuchung gegen die rebellische Bauernkanaille dem Kriminalgericht einzusenden."

Wolff erzählt nun, wie die Bürokratie, unter Leitung des Oberpräsidenten Pinder und mit Hülfe mobiler Militärkolonnen, die Bauern zur Erfüllung der alten Leistungen nötigte, wie den Bauern nur die Hoffnung auf die Berliner Vereinbarungsversammlung blieb, wie die Herren Vereinbarer, statt vor allen Dingen alle Feudalabgaben für unentgeltlich aufgehoben zu erklären, die Zeit mit Untersuchungen über Natur, Ursprung etc. der prächtigen Feudaldienste und Abgaben vertrödelten, bis die Reaktion hinreichend erstarkt war, um die ganze Versammlung auseinanderzujagen, ehe sie über die Abschaffung der Feudallasten irgendwelchen Beschluß gefaßt; wie dann das neue Ablösungsgesetz oktroyiert worden, wie aber sogar dies erzreaktionäre Gesetz den gnädigen Herren nicht genüge und sie jetzt noch weitergehende Forderungen stellten.

Aber die Herren Ritter hätten ihre Rechnung ohne den Wirt gemacht, dieser Wirt sei

"der schlesische Bauer, nicht der Bourgeoisbauer mit 3, 4 und mehr Hufen Landes, sondern jene Masse von kleineren Bauern, von Hof- und Freigärtnern, Häuslern und ,Zuhausinnewohnern', welche bisher die eigentlichen Lasttiere der großen Grundbesitzer gewesen sind und nach dem Plane der letzteren unter einer andern Form fernerhin bleiben sollen.

Im Jahre 1848 hätte sich jene Masse mit unentgeltlicher Aufhebung der Feudallasten begnügt... Nach der bitteren Lehrzeit in den letzten Monaten des Jahres 1848 und der bisherigen im Jahr 1849 ist das schlesische Landvolk, der ,kleine Mann', immer mehr und mehr zu der Einsicht gekommen, daß die Herren Rittergutsbesitzer, statt sich durch ein fein ersonnenes Ablösungsgesetz neue Reichtümer zu oktroyieren, von Rechts wegen mindestens denjenigen Teil ihres Raubes zurückgeben müssen, den sie mit Hülfe der früheren Ablösungsgesetze ins trockne gebracht haben... Von Dorf zu Dorf beschäftigt man sich jetzt mit der Frage, wieviel die Herren Raubritter bloß seit den letzten dreißig Jahren dem Landvolke gestohlen haben." Man hat's nicht so leicht wie in Frankreich, wo die Entschädigung der Nation in einer runden Summe von 1000 Millionen Franken, beinahe 300 Millionen Taler, abgepreßt wurde, so daß "der französische Bauer weiß, wieviel er an Kapital und Zinsen zurückerhalten muß". In Preußen geschah die Ausbeutung jahraus, jahrein, und bisher wußte nur der einzelne Bauer, was er und sein Dorf gezahlt haben.

"Jetzt hat man aber den Überschlag für die ganze Provinz gemacht und gefunden, daß das Landvolk auf dem Wege der Ablösung an die gnädigen Herren teils in Grundstücken, teils in barem Kapital und in Renten mehr als 80 Millionen Taler gezahlt hat. Dazu kommen die jährlichen Abgaben und Leistungen der bisher Nicht-Abgelösten. Diese Summe beträgt für die letzten dreißig Jahre mindestens 160 Millionen Taler, macht mit den obigen zusammen ca. 240 Millionen Taler.

Dem Landvolk ist mit diesen erst jetzt zu seiner Kunde gelangten Berechnungen ein Licht aufgegangen, vor dessen Helle die feudalen Spießgesellen... in sich zusammenschrecken. Sie haben 240 Millionen aus den Taschen des Landvolks geschluckt, und ,unsere 240 Millionen müssen wir bei der nächsten Gelegenheit zurückhaben' - das ist der nunmehr im schlesischen Landvolk umherwandelnde Gedanke, das ist die Forderung, die bereits in tausenden von Dörfern laut ausgesprochen wird.

Das mehr und mehr sich ausbreitende Bewußtsein, daß, wenn überhaupt von Entschädigung wegen der Feudallasten die Rede sein soll, die Bauern für den an ihnen begangenen ritterschaftlichen Raub entschädigt werden müssen - das ist eine ,Errungenschaft', die bald ihre Früchte tragen wird. Sie läßt sich durch keinerlei Oktroyierungskünste umstoßen. Die nächste Revolution wird ihr zur praktischen Geltung verhelfen, und die schlesischen Bauern werden dann wahrscheinlich ein ,Entschädigungsgesetz' auszuarbeiten wissen, durch das nicht bloß das geraubte Kapital, sondern auch die ,landesüblichen Interessen' den Rückweg in die Taschen des Volks finden."

Auf welchen "Rechtstitel" hin die Herren Junker sich diese Summe angeeignet, lehrt der zweite Artikel, in der Nummer vom 25. März 1849.

"Wie's mit Erwerbung dieser raubritterlichen ,Rechte' beschaffen ist, davon legt nicht bloß jede Seite der mittelalterlichen Geschichte, sondern jedes Jahr bis auf die allerneueste Zeit das lauteste Zeugnis ab. Das mittelalterliche Ritterschwert wußte sich später ganz herrlich mit dem Gänsekiel des Juristen und der Beamtenhorde zu verbünden. Aus der Gewalt wurde mittels einer Kartenschläger-Volte das ,Recht', das ,wohlerworbene Recht' fabriziert. Ein Beispiel aus dem vorigen Jahrhundert. In den achtziger Jahren wurden in Schlesien, auf Veranlassung des Adels, Kommissionen zur Feststellung der Urbanen, der gutsherrlich-bäuerlichen Leistungen und Gegenleistungen, niedergesetzt... Die Kommissionen, aus Adligen und ihren Kreaturen zusammengesetzt, arbeiteten vortrefflich - im Interesse der Aristokratie. Gleichwohl gelang es den hohen Herren bei weitem nicht überall, sogenannte ,konfirmierte'" (von den Bauern anerkannte) "Urbanen zustande zu bringen. Wo es aber gelang, geschah es nur durch Gewalt oder Betrug... Ganz naiv wird in der Einleitung zu einer Anzahl solcher Schriftstücke angeführt, daß die Bauern nicht unterkreuzen gewollt (schreiben konnten damals nur äußerst wenige) und daß sie teils durch Androhung, teils durch wirkliche Anwendung von Waffengewalt zur Unterschrift der sie und ihre Nachkommen übervorteilenden Urkunde gezwungen wurden. Auf Grund solcher ,wohlerworbener Rechte' haben die Herren Ritter in Schlesien während der letzten dreißig Jahre jenes artige Sümmchen von 240 Millionen Talern aus dem Schweiß und Blut des Bauernstandes in ihre ahnenstolzen Geldkisten hinüberzudestillieren gewußt."

VI

Von der direkten Ausbeutung der Bauern durch den Adel geht Wolff auf die verschiedenen Formen der indirekten über, wobei die Mitwirkung des Staats eine Hauptrolle spielt.

Zuerst die Grundsteuer, die in Schlesien noch 1849 nach einem 1749 angelegten Kataster erhoben wurde. In diesem Kataster war von vornherein das Adelsland mit geringerer, das Bauernland mit größerer als der wirklichen Morgenzahl eingetragen, der Ertrag eines Morgens Wiesen- oder Ackerland zu 1 Tlr. veranschlagt und darnach die Grundsteuer erhoben. Wälder und Weiden waren frei. Die Adeligen hatten seitdem ganze Striche Waldungen ausgerodet und bedeutende Flächen Ödland urbar gemacht. Die Steuer wurde immer nach der im Kataster von 1749 aufgeführten Morgenzahl urbaren Landes fortentrichtet! Der Bauer, der kein Ödland urbar zu machen hatte, wurde also bei beiderseits gleichbleibender Steuer bedeutend überlastet, vulgo geprellt. Noch mehr:

"Ein großer Teil der Ritterschaft, gerade derjenige Teil, der die größten und einträglichsten Güterkomplexe besitzt, hat unter dem Titel von "wohlerworbenen Rechten" als mediatisierte Standesherren bis jetzt noch nicht einen Deut Grundsteuer gezahlt.

Rechnen wir das, was die Herren Ritter in den letzten 30 Jahren bloß an Grundsteuer zu wenig oder gar nicht gezahlt, auf 40 Millionen Taler - und das ist doch wahrlich noch eine Rechnung unter Brüdern -, so macht dies mit den auf direkte Weise aus den Taschen des schlesischen Landvolkes geraubten 240 Millionen eine Summe von 280 Millionen." ("Neue Rheinische Zeitung" vom 25. März 1849.)

Folgt die Klassensteuer. Ein schlesischer Bauer, den Wolff aus der Masse herausnimmt,

"besitzt 8 Morgen Landes von mittlerer Qualität, entrichtet jährlich eine Masse Abgaben an den ,gnädigen' Herrn, muß ihm jährlich eine Menge Frondienste tun und zahlt dabei an Klassensteuer monatlich 7 Sgr. 6 Pf, macht jährlich 3 Taler. Ihm gegenüber steht ein gnädiger Herr mit ausgedehntestem Grundbesitz, mit Wäldern und Wiesen, mit Eisenhütten, Galmeigruben, Kohlenbergwerken etc., z.B.der Erzheuler, Russenfreund, Demokratentresser und Deputierte zur Zweiten Kammer, Graf Renard. Dieser Mann hat ein jährliches Einkommen von 240 000 Talern. Er entrichtet auf der höchsten Stufe jährlich 144 Taler Klassensteuer. Im Verhältnis zu jenem Rustikalbesitzer mit 8 Morgen hätte er jährlich mindestens 7000 Taler Klassensteuer zu zahlen, macht in 20 Jahren 140 000 Taler. Er hat also in 20 Jahren zu wenig eingezahlt 137 120 Taler."

Wolff vergleicht nun den Klassensteuer-Betrag, den derselbe Graf Renard zahlt, mit der Steuerzahlung eines Hofeknechts mit 10 Talern jährlichem Lohn, der 1/2 Tlr. oder 5 Prozent seines baren Einkommens, und mit derjenigen einer Hofgärtnersmagd, die bei 6 Talern Jahreslohn ebenfalls 1/2 Tlr. oder 8 1/3 Prozent ihres Einkommens an Klassensteuer zahlt. Hiernach hat der edle Graf in 20 Jahren gegenüber dem Knecht 237 120 Tlr., gegenüber der Magd sogar 397 120 Tlr. zu wenig Klassensteuer gezahlt.

"Nach dem landesväterlichen Willen von Friedrich Wilhelm IV., Eichhorn-Ladenberg und der übrigen christlich-germanischen Genossenschaft sollte die Volksschule (man vergleiche die Eichhornschen Reskripte bis Anfang 1848) sich lediglich auf Lesen, Schreiben und das notdürftigste Rechnen beschränken. Die 4 Spezies wären also dem Landvolk immerhin erlaubt geblieben. Es bedurfte indessen der Volksschule nicht, um dem Landmann die verschiedenen Spezies, namentlich das Subtrahieren oder Ab- und Entziehen, beizubringen. In Schlesien wenigstens hat die gottbegnadete Raubritterschaft so viel an ihm herum und von ihm heraus subtrahiert, daß er nun seinerseits bei der ersten besten Gelegenheit in dieser Spezies des Subtrahierens, auf die hohen Herren angewandt, ganz famos bestehen dürfte."

Von dieser Subtraktions-Praxis des schlesischen Adels gibt Wolff dann wieder ein Beispiel: Die wüsten Huben.

"Überall, wo im vorigen Jahrhundert durch Krieg, Epidemien, Feuersbrünste und andere Unfälle Rustikalwirte" (d.h. Bauern) "zugrunde gingen, da war der Patrimonialherr schleunig bei der Hand, um den Acker der betreffenden Rustikalstelle entweder ganz oder teilweise als ,wüste Hube' seinem Domimum einzuverleiben. Grundsteuer, Haussteuer und die übrigen Lasten hütetet Ihr Herren Euch wohl mit hinüber zu nehmen. Diese mußten fort und fort entweder die ganze Gemeinde oder der nachfolgende Besitzer tragen, der oft nur den dritten, den sechsten, den achten Teil der früheren Bodenfläche, aber alle früheren Steuern, Abgaben und Leistungen mit in den Kaufbrief gesetzt erhielt. Ähnlich machtet Ihr's mit Gemeindeweiden und -äckern, wenn z.B. die oben erwähnten Ursachen eine mehr oder weniger vollständige Entvölkerung des Dorfs herbeigeführt hatten. Diese und noch andere Gelegenheiten benutztet Ihr, um soviel Ländereien wie möglich zusammenzuschlagen. Die Gemeinden aber und die einzelnen Bauern mußten die Gemeinde-, Schul-, Kirchen-, Kreis- und andere Lasten unvermindert tragen, als wenn ihnen nicht das mindeste abhanden gekommen wäre... Mit dem Maß, womit Ihr messen wollt, wollen wir Euch auch messen, wird Euch der Landmann antworten.

In Eurem wütigen Entschädigungs-Appetit seid Ihr blindlings an ein wahres Hornissennest von Volksentschädigungen angerannt; fliegen diese, gereizt wie sie sind, eines Tages hervor, dann könnte Euch leicht, außer genauester Entschädigung, noch eine gute Portion Beschädigung zuteil werden!" ("Neue Rheinische Zeitung" vom 27. März.)

Im nächsten Artikel (Nummer vom 29. März) beschreibt Wolff das Verfahren bei der Ablösung der Feudallasten selbst. Unter den berüchtigten General-Kommissionen, welche die Angelegenheit für die ganze Provinz zu ordnen hatten, standen die kgl. Ökonomie-Kommissarien und ihre Gehülfen, die kgl. Vermessungs-Kondukteure und Aktuare. Sowie der Ablösungsantrag vom Gutsherrn oder Bauern gestellt war, erschienen diese Beamte im Dorf, wo sie vom gnädigen Herrn sofort im Schloß aufs netteste bewirtet und bearbeitet wurden.

"Oft hatte diese Bearbeitung auch schon vorher stattgefunden, und da die Herren Ritter den Champagner nicht sparen, wenn etwas dadurch erreicht werden kann, so waren die patrimonialvergnüglichen Bemühungen meist erfolgreich."

Allerdings gab es hie und da auch unbestechliche Beamte, allein sie waren die Ausnahmen, und selbst dann war den Bauern nicht geholfen.

"In Fällen, wo der Ökonomie-Kommissarius seinerseits sich genau ans Gesetz hielt, nutzte es den Bauern wenig, sobald z.B. der Kondukteur vom Dominialherrn oder dessen Beamten gewonnen war. Noch schlimmer für die Bauern, wenn, wie es in der Regel der Fall war, zwischen Ökonomie-Kommissarius, Kondukteur und Patrimonialherrn das herzlichste Einverständnis herrschte. Dann war das ritterliche Herz fröhlich und guter Dinge.

In seiner ganzen Machtfülle, womit namentlich das altpreußische Beamtentum seine Angehörigen zu umkleiden wußte, trat jetzt der kgl. Kommissarius unter die im Gerichtskretscham versammelten Bauern. Er verfehlte nicht, die Bauern zu erinnern, daß er ,im Namen des Königs' hier sei und mit ihnen verhandele.

,Im Namen des Königs!' Bei dieser Phrase treten dem Bauer alle düsteren Gestalten, wie Gensdarmen, Exekutoren, Patrimonialrichter, Landräte etc., gleichzeitig vor Augen. War er doch von ihnen allen stets in jenem Namen bedrückt oder ausgesaugt worden! ,Im Namen des Königs!' Das klang ihm gleich Stock oder Zuchthaus, es klang wie Steuern, Zehnten, Fronden und Sportelgelder. Das alles mußte er ja auch ,im Namen des Königs' zahlen. Schlug diese kommissarische Einleitung nicht vollständig an, zeigte sich die Gemeinde oder einzelne Bauern in ihr bei diesem oder jenem Punkt gegen die dominial-kommissarischen Pläne widerspenstig, so verwandelte sich der Kommissarius in den olympischen Donnerer, der ein heiliges Tausendsackerment nach dem andern in die verdutzte Bauernschar hineinschleuderte und dann sanfter hinzusetzte: Macht Ihr noch ferner solche dumme Weitläufligkeiten, so sage ich Euch, daß Ihr noch ganz gehörig dafür blechen sollt. Dies symbolische Anfassen des bäuerlichen Geldbeutels gab dann meist den Ausschlag: die Leistungen und Gegenleistungen konnten nun den gutsherrlichen Wünschen bequem angepaßt werden."

Jetzt ging's ans Vermessen, und hierbei prellte dann der bestochene Kondukteur seinerseits die Bauern zugunsten des Gutsherrn. Zur Abschätzung von Nutznießungen, Bodenbeschaffenheit etc. zog man die Kreisschulzen als Sachverständige zu, und diese gaben ihr Gutachten meistenteils ebenfalls zugunsten des Gutsherrn ab. Nachdem dies alles geordnet und das nach Abzug des als Schadenersatz für die wegfallenden Feudaldienste an den gnädigen Herrn abzutretenden Bodenteils den Bauern noch verbleibende Morgenmaß Landes endlich festgestellt war, bestimmten die Herren Ritter meist den Ökonomie-Kommissarius, den Acker der kleinen Leute, wenn's irgend ging, auf die schlechteste Seite hin zu verlegen. Der gute Boden wurde zum herrschaftlichen geschlagen und dafür den Bauern herrschaftlicher Acker zugemessen, der in nassen Jahren regelmäßig ersäuft. Andernteils wurde dann noch den Bauern ein Teil ihres Ackers bei der Rückvermessung vom Kondukteur wegeskamotiert. In der ungeheuren Mehrzahl der Fälle waren die Bauern wehrlos; wer einen Prozeß anfing, wurde In der Regel dadurch ruiniert, und nur unter ganz ausnahmsweise günstigen Umständen kam ein Bauer zu seinem Recht.

Den Schluß des Geschäfts bildete die Ausfertigung und Unterzeichnung der sämtlichen Rezesse oder Auseinandersetzungs-Urkunden durch die Generalkommission und - die Generalkostennote, und mit ihr begann erst recht der Jammer des Landmanns.

"Zur Charakterisierung dieser Rechnungen gibt es keinen andern Ausdruck als: unverschämt. Der Bauer mochte protestieren, sich die Haare raufen: half alles nichts. Auf seinen Geldbeutel war's ja eben abgesehen; der Fiskus nahm seinen Teil Stempelsteuer vorweg und das übrige diente zur Besoldung der General-Kommission, der Ökonomie-Kommission etc. Dieser ganze Beamtenschwarm lebte herrlich und in Freuden. Pauvre Burschen haben sich in ihrer Stellung als Ökonomie-Kommissarien mit Hülfe des raubritterlichen Nefas sehr bald ebenfalls zu Rittergutsbesitzern heraufgeschwungen. Daß die Entscheidung bei den General-Kommissionen in den Händen von Adligen lag, bedarf kaum der Bemerkung. Ohne sie wäre es um die Geschäftchen der Herren Ritter nicht so gut bestellt gewesen."

Eine Abrechnung über sämtliche Kosten dieser General-Kommissionen ist auf gut altpreußisch nie veröffentlicht worden, also weiß das Volk gar nicht, was ihm die Ablösung der Feudallasten, soweit sie bis 1848 bewerkstelligt, eigentlich gekostet hat. Aber die einzelnen Gemeinden und Bauern werden nie vergessen, was sie damals haben "blechen" müssen.

"Ein kleines Dorf z.B., dessen Bauern zusammen noch nicht 30 Morgen besaßen, mußte an Rezeßkosten ca. 137 Taler bezahlen; in einem andern kommen auf einen Stellenbesitzer mit 7 Morgen Acker nicht weniger als 29 Taler Kosten... Das raubritterliche Entschädigungsgericht war so köstlich, daß es, mit einigen christlich-germanischen Ingredienzen gewürzt, auch ferner auf der Tafel der hohen und noblen Herren nicht fehlen soll. Es schmeckt nach mehr! - spricht die schlesische Raubritterschaft, streicht sich schmunzelnd den Schnauzbart und schnalzt mit der Zunge, wie die Krautjunker pflegen."

Wolff schrieb dies vor siebenundzwanzig Jahren, und die geschilderten Ereignisse gehören der Zeit von 1820 bis 1848 an; aber wenn man sie heute liest, so glaubt man, eine Beschreibung des Verfahrens zu lesen, nachdem seit 1861 die Leibeigenen Rußlands in sogenannte freie Bauern verwandelt wurden. Es stimmt aufs Haar. Zug für Zug ist die Bauernprellerei zugunsten der gnädigen Herren in beiden Fällen dieselbe. Und wie in allen offiziellen und liberalen Darstellungen die russische Ablösung als eine enorme Wohlfahrt für die Bauern, als der größte Fortschritt in der russischen Geschichte geschildert wird, geradeso stellt die offizielle und nationalservile Geschichtsschreibung uns jene altpreußische Bauernbeschwindelung als ein weltbefreiendes Ereignis dar, wogegen die große Französische Revolution - die doch die Ursache der ganzen Ablösung war - in den Schatten tritt!

VII

Das Sündenregister des schlesischen Adels ist noch immer nicht erschöpft. In der "Neuen Rheinischen Zeitung" vom 5. April erzählt Wolff, wie die Einführung der Gewerbefreiheit in Preußen den Raubrittern eine neue Gelegenheit zur Prellerei des Landvolks geboten.

"Solange der Zunftzwang dauerte, zahlte der ländliche Handwerker und Gewerbtreibende für sein Handwerk oder Geschäft eine jährliche, der Regel nach ziemlich hohe Abgabe an den gnädigen Gutsherrn. Dafür genoß er den Vorteil, daß ihn der Gutsherr gegen die Konkurrenz anderer durch Versagung der Betriebserlaubnis schützte, und daß der Gutsherr außerdem bei ihm arbeiten lassen mußte. So verhielt es sich namentlich bei den Müllern, Brauern, Fleischern, Schmieden, Bäckern, Kretscham- oder Wirtshaus-Besitzern, Krämern etc."

Als die Gewerbefreiheit eingeführt wurde, hörte der den privilegierten Handwerkern gewährte Schutz auf und überall erstand ihnen Konkurrenz. Trotzdem erhoben die Gutsherren die bisher gezahlte Abgabe weiter, unter dem Vorwande, sie hafte nicht am Handwerk, sondern am Grund und Boden, und die Gerichte, ebenfalls vorwiegend im Interesse des Adels, erkannten diesen widersinnigen Anspruch in der großen Mehrzahl der Fälle an. Damit nicht genug. Mit der Zeit legten die gnädigen Herren selbst Wasser- und Windmühlen und später Dampfmühlen an, machten also selbst dem früher privilegierten Müller eine überlegene Konkurrenz, ließen sich aber trotzdem von diesem die alte, für das frühere Monopol gezahlte Abgabe ruhig weiterzahlen, unter dem Vorwande, es sei entweder Grundzins oder Entschädigung für gewisse unbedeutende, vom Gutsherrn zu leistende Reparaturen am Wasserlauf und mehr. So zitiert Wolff eine Wassermühle mit zwei Gängen, ohne allen Acker, die 40 Taler jährlich an den Gutsherrn zu zahlen hatte, trotzdem daß dieser eine Konkurrenzmühle errichtet, so daß ein Müller nach dem andern auf der ersten Mühle bankerott machte. Um so besser für den Gutsherrn: die Mühle mußte dann verkauft werden und von der Kaufsumme bei jedem Besitzwechsel erhob der gnädige Herr vorab 10 Prozent Laudemien für sich selbst! Ebenso mußte eine Windmühle, zu der nur der Boden gehörte, worauf sie stand, dem Gutsherrn 53 Taler jährlich entrichten. Genauso ging es den Schmieden, die den alten Monopolzins fortzahlen oder ablösen mußten, trotzdem daß nicht nur das Monopol abgeschafft war, sondern derselbe Gutsherr, der den Zins einstrich, ihnen durch seine eigene Schmiede Konkurrenz machte - ebenso den übrigen Handwerkern und Gewerbtreibenden: der Zins wurde entweder per "Rezeß" abgelöst oder weitergezahlt, obwohl die Gegenleistung, der Schutz gegen fremde Konkurrenz, längst weggefallen war.

Bis jetzt sind bloß die verschiedenen Formen der Ausbeutung betrachtet worden, deren der Feudaladel sich bediente gegenüber den besitzenden Landleuten, Bauern mit zwei und mehr Hufen bis herab zum Freigärtner, Frei- und Auenhäusler und wie die Leute alle heißen mögen, die wenigstens ein Hüttchen und meist auch ein Gärtchen besitzen. Blieb die zahlreiche Klasse, die weder bei dem gnädigen Herrn in Dienst steht, noch ein Häuschen oder einen Quadratfuß Landes besitzt.

"Es ist dies die Klasse der Inlieger, der Zuhause-Innewohner, der Inwohner kurzweg, Leute, die bei Bauern, Gärtnern, Häuslern eine Stube, meist ein Hundeloch, für 4-8 Taler jährlich gemietet haben. Entweder sind's Auszügler, d.h. Personen, welche die Wirtschaft an Verwandte übergeben oder an Fremde verkauft und sich in das darin befindliche Stübchen mit oder ohne ,Ausgedinge' zur Ruhe gesetzt haben, oder - und diese bilden die Mehrzahl - es sind arme Tagelöhner, Dorfhandwerker, Weber, Grubenarbeiter etc."

Wie diesen beikommen? Die Patrimonialgerichtsbarkeit, jener schöne, jetzt erst durch die Kreisordnung zu beseitigende Zustand, bei dem der Gutsherr die Gerichtsbarkeit über seine Ex-Untertanen besitzt, mußte den Vorwand dazu hergeben. Sie brachte es mit sich, daß, wenn der gnädige Herr einen seiner Gerichtsangehörigen ins Gefängnis ablieferte, er auch die Kosten der Unterhaltung wie der Untersuchung tragen mußte. Dafür erhielt derselbe gnädige Herr auch alle Sporteln, die bei der Patrimonialgerichtsbarkeit abfielen. War der Verhaftete ein Bauer, so trieb der gnädige Herr die Kosten von ihm wieder ein und ließ im äußersten Falle Haus und Hof verkaufen. Damit er aber auch für die Kosten gedeckt sei, die ihm etwaige verhaftete Inlieger verursachen, erhob der Gutsherr von den sämtlichen seiner Gerichtsbarkeit unterstehenden Leuten dieser Klasse ein jährliches Schutzgeld, mit seinem vornehmen Namen Jurisdiktionsgeld getauft.

"Einige der gnädigen Herren", sagt Wolff ("Neue Rheinische Zeitung" vom 12. April), "begnügten sich mit einem Taler jährlich; andere erhoben 1 1/2 Taler und noch andere trieben die Unverschämtheit so weit, 2 Taler jährlich diesem Teil des ländlichen Proletariats abzuverlangen. Mit diesem Blutgeld spielte und hurte es sich dann um so besser in der Hauptstadt und in den Bädern.

Wo durchaus kein bares Geld herauszupressen war, da verwandelte der gnädige Herr oder sein Amtmann das Schutzgeld in 6, 10 bis 12 unentgeltliche Hofetage" (die der Inlieger dem gnädigen Herrn unentgeltlich abarbeiten mußte). "Bar Geld lacht! Wenn daher der Inlieger nicht zahlen konnte, so wurde ihm gewöhnlich der Exekutor auf den Hals geschickt, der ihm die letzten Lumpen, das letzte Stück Bett, Tisch und Stuhl wegnehmen mußte. Einige wenige unter den gnädigen Herren enthielten sich der Barbarei und forderten kein Schutzgeld, aber nicht weil es ein angemaßtes Recht war, sondern weil sie in patriarchalischer Milde keinen Gebrauch von diesem angeblichen Recht machen wollten.

So ist denn, bis auf wenige Ausnahmen, der Inlieger zugunsten des gutsherrlichen Beutels jahraus, jahrein schändlich geplündert worden. Der arme Weber z.B., den der Fabrikant auf der einen Seite aussaugte, mußte auf der anderen, bei einem Verdienst von 3-4 Silbergroschen täglich, bei 1/2 Taler Klassensteuer an den Staat, bei Abgaben an Schule, Kirche und Gemeinde, auch noch dem gnädigen Herrn 1 bis 2 Taler Schutzgeld, das recht eigentlich Blutgeld zu nennen ist, entrichten. So der Bergmann, so alle übrigen Inlieger.

Welchen Vorteil hat er, der Inlieger, davon? Daß, wenn er durch Not, Elend und Roheit zum Stehlen oder anderen Verbrechen getrieben und zur Strafe gezogen wird, er mit dem frohen Bewußtsein im Zucht- oder Korrektionshaus sitzen kann, daß er und die Klasse der Inlieger, der er angehört, die Gefängniskosten dem gutsherrlichen Beutel schon hundertfach vorausbezahlt hat... Der Inlieger, der das Schutzgeld - nehmen wir es durchschnittlich zu 1 1/3 Taler jährlich - 30 Jahre lang gezahlt und nicht ins Zuchthaus kommt, hat dem gutsherrlichen Beutel, von Zins und Zinseszinsen abgesehen, 40 Taler bar hinwerfen müssen. Dafür verzinst der Herr ein bei der Landschaft" (dem Kreditverein der Rittergutsbesitzer) "aufgenommenes Kapital von mehr als 1000 Talern.

Welch ergiebige Quelle die Herren Raubritter im Schutzgelde fanden, ergibt sich aus der Tatsache, daß in den meisten Dörfern ebensoviel, oft noch mehr, Inlieger als Wirte sind. Wir erinnern uns eines der kleinsten Raubritter, der 3 Dominien besaß und von den in seinen 3 Dörfern befindlichen Inliegern jährlich 240 Taler Schutzgeld erpreßte, womit er ein landschaftliches" (auf sein Gut aufgenommenes) "Kapital von 6000 Talern verzinste...

Naive Leute werden nach alledem vielleicht glauben, daß die Herren Ritter nun auch wirklich etwa entstehende Kriminalkosten aus ihren pränumerando (durch Vorausbezahlung) gefüllten Beuteln bezahlen? Solch naiver Glaube wird an der ritterlichen Spekulation völlig zuschanden. Es sind uns aus den zwanziger wie aus späteren Jahren her eine Menge Fälle bekannt, wo die ritterliche Unverschämtheit nicht bloß von den Inliegern das Schutzgeld erhob, sondern bei entstehenden Untersuchungs- und Gefängniskosten die geliebten Dorfuntertanen zur Tragung teils von 1/3, teils von 1/2, ja in mehreren Dörfern von 2/3 der Kosten zu zwingen wußte."

VIII

In der "Neuen Rheinischen Zeitung" vom 14. April kommt Wolff auf das Jagdrecht zu sprechen, das 1848 unentgeltlich aufgehoben worden war, dessen Wiederherstellung oder Abkaufung durch eine "Entschädigung" die Herren Junker damals mit lauter Stimme verlangten.

"Die Heiligsprechung des Wildes brachte es mit sich, daß man lieber eine Kanaille vor; Bauer erschoß als einen Hasen, ein Rebhuhn oder ähnliche eximierte Geschöpfe. Beim Jagen mit Treibern, aus den lieben Dorfuntertanen genommen, genierte man sich nicht sehr; wurde auch einer der Treiber angeschossen oder tot hingestreckt, so gab's höchstens eine Untersuchung und damit basta. Außerdem sind uns aus jener dominiaien Glanzperiode mehrere Fälle bekannt, wo der noble Ritter dem oder jenem Treiber eine Ladung Schrot in die Beine oder in den Hintern schoß - zum reinen ritterlichen Privatvergnügen. Auch außerhalb der eigentlichen Jagd trieben die Herren Ritter solche Kurzweil mit Passion. Wir erinnern uns bei solcher Gelegenheit stets des Herrn Barons, der einem Weibe, das gegen sein Verbot auf dem abgeernteten herrschaftlichen Acker Ähren las, eine Portion Schrot in die Schenkel jagte und dann beim Mittagsmahl in einer auserlesenen raubritterlichen Gesellschaft seine Heldentat mit unverkennbarer Selbstbefriedigung erzählte... Dagegen hatten die geliebten Dorfuntertanen bei den großherrschaftlichen Treibjagden die Freude, als Treiber roboten (Dienst tun) zu müssen. Jeder Wirt, d.h. jeder Ackerbesitzer und jeder Häusler, wurde angewiesen, ,morgen in aller Frühe' einen Treiber zur großen herrschaftlichen Jagd auf soundso viele Tage zu stellen. Es mußte freilich den Herren Rittern das Herz vor Wonne klopfen, wenn an kalten, nassen Oktober- und Novembertagen eine Hetze schlecht gekleideter, oft barfüßiger, hungernder Dorfinsassen neben ihnen hertrabten. Die Karbatsche hing an der Jagdtasche zu Nutz und Frommen für Hund und Treiber. Die beste Portion pflegte letzterer davon zu tragen... Andere Ritter legten sich große Fasanerien an... Wehe der Frau oder der Magd, die unvorsichtig oder aus Mangel an Spürkraft beim Grafen einem Fasanennest zu nahe kam und die Henne störte... Wir sind selbst in unserer Jugend Augenzeuge gewesen, wie eine Bauersfrau aus besagtem Grunde von einem jungen Raubritter aufs barbarischste, aufs viehischste mißhandelt und zum Krüppel geschlagen wurde, ohne daß ein Hahn danach gekräht. Es waren arme Leute, und zum Klagen, d.h. zum Prozessieren, gehört Geld und dann auch einiges Vertrauen zur Justiz, Dinge, die bei der Mehrzahl des schlesischen Landvolks teils spärlich, teils gar nicht anzutreffen.

Knirschend vor Wut hat es der Landmann ansehen müssen, wie die ritterlichen Herren mit oder ohne ihre Jäger, oder wie diese allein über sein mit Mühe und Not angebautes Feld zertretend und verwüstend einherjagten, wie sie keine Feldfrucht schonten, ob hoch oder niedrig, ob dick oder dünn. Mitten durch oder drüber hinweg ging's mit Jägern und Hunden. Wagte der Bauer Einsprache, so war im mildesten Falle Hohnlachen die Antwort; den schlimmeren hat so mancher an seinem mißhandelten Körper erfahren. Den Kohl auf dem Felde des Bauern suchte sich der gottbegnadete eximierte Hase zu seiner Atzung aus, und seine Bäume pflanzte der Landmann, damit der Hase im Winter seinen Hunger stillen konnte... Aber dieser Schaden steht noch in gar keinem Verhältnis zu dem, welchen ihm Rot- und Schwarzwild angerichtet, das... im größten Teile Schlesiens gehegt wurde. Wildschweine, Hirsche und Rehe durchwühlten, fraßen, zertraten oft in einer Nacht, was dem Bauer oder dem ,kleinen Mann' fürs ganze Jahr zum Unterhalt und zur Bezahlung der Steuern und Abgaben dienen sollte. Allerdings stand es dem Beschädigten frei, auf Ersatz zu klagen. Es haben's auch einzelne und ganze Gemeinden versucht. Das Ergebnis solcher Prozesse wird sich jeder selbst sagen, der in seinem Leben von dem altpreußischen Beamtenwesen und Richterstande und dem Prozeßverfahren auch nur eine entfernte Idee erlangt hat... Nach unendlichem Schreiben und Terminieren erlangte der Bauer, wenns Glück günstig war, in ein paar Jahren ein Urteil gegen den Gnädigen, und wenn er sich das bei Lichte besah und alles nachrechnete, so stand er erst recht als der Geprellte da... Die Zahl der Dörfer aber, auf deren Rustikaläckern seit 30 Jahren, und von Jahr zu Jahr ärger, die gottbegnadeten Wildschweine, Hirsche und Rehe verwüstend gehaust, beträgt über 1000. Wir kennen mehrere derselben, die lange nicht zu den größten gehören, denen bloß das eximierte Hochwild ein Jahr ums andere jährlich 200-300 Tlr. Schaden verursacht hat."

Und wenn nun der Adel eine Entschädigung fordert für Abschaffung dieses Jagdrechts, so stellt Wolff dieser Forderung die andere gegenüber:

"Volle Entschädigung für allen Wildschaden, für alle Verwüstungen, die seit 30 Jahren von gottbegnadeten Rehen, Hirschen, Wildschweinen und von den Herren Rittern selbst auf unsern Fluren angerichtet worden, das heißt in runder Zahl:

Eine Entschädigung von mindestens 20 Millionen Taler!"

Den Schluß des Ganzen ("Neue Rheinische Zeitung" vom 25. April 1849) bildet ein Artikel über den polnischen Teil der Provinz, Oberschlesien, das im Herbst 1847 von einer Hungersnot betroffen wurde, so schlimm, wie sie gleichzeitig Irland entvölkerte. Wie in Irland, brach der Hungertyphus auch in Oberschlesien aus und verbreitete sich pestartig. Im folgenden Winter brach er hier aufs neue aus, und zwar ohne daß eine Mißernte, Überschwemmung oder sonstige Kalamität eingetreten wäre. Wie erklärt sich dies? Wolff antwortet:

"Zur größeren Hälfte ist der Grund und Boden in den Händen großer Grundbesitzer, des Fiskus" (Staats) "und der toten Hand. Nur 2/5 der gesamten Ländereien sind in den Händen der Bauern und mit Fronden und Abgaben an die Gutsherren wie mit Steuern an den Staat, an Kirche, Schule, Kreis und Gemeinde aufs unglaublichste und schamloseste überlastet, während die gnädigen Herren, im Verhältnis zu den Bauern, höchstens eine wahre Lumperei an den Staat entrichten... Wenn der Tag der Rente kommt, werden die Silberzinse mittelst der Knute vom Bauern eingetrieben, wenn er sie nicht freiwillig zahlen will. Und so zwangen Mangel an Kapital und Kredit und Überfluß an Abgaben und Leistungen an die Raubritter wie an Staat und Kirche den Bauer, sich dem Juden in die Arme zu werfen und in den Schlingen des pfiffigen Wucherers ohnmächtig zappelnd zu verenden.

In der langen Erniedrigung und Knechtschaft, worin das oberschlesische Landvolk durch die christlich-germanische Regierung und ihre Raubritterschaft darnieder gehalten worden, hat der Bauer seinen einzigen Trost wie seine Stärkung und halbe Nahrung im Branntwein gefunden. Man muß es den gnädigen Herren lassen, daß sie den Bauern diesen Artikel aus ihren Brennereien reichlich zu immer billigerem Preise verschafften ... Neben den Lehmhütten der wasserpolakischen Bauern, wo Hunger, Typhus und Vertierung ihre Stätten aufgeschlagen, nehmen sich die prachtvollen Schlösser, Burgen und übrigen Besitztümer der oberschlesischen Magnaten nur desto romantischer aus... Auf der einen Seite unglaublich schnelle Anhäufung von Reichtümern, kolossale Jahresrevenuen der ,Gnädigen'. Auf der andern Seite fortschreitende Massenverarmung.

Der Taglohn für ländliche Arbeiter ist äußerst niedrig; für den Mann 5-6 Sgr., für die Frau 2 1/2 - 3 Sgr. ist schon als ein hoher Satz zu betrachten. Viele arbeiten notgedrungen um einen Tagelohn von resp. 4 und 2 Sgr. und sogar darunter. Die Nahrung besteht fast einzig und allein aus Kartoffeln und Schnaps. Hätte der Arbeiter noch diese beiden Gegenstände in hinreichender Menge gehabt, so wäre wenigstens Hungertod und Typhus von Oberschlesien ferngeblieben. Als aber infolge der Kartoffelkrankheit das Hauptnahrungsmittel immer teurer und seltener wurde, der Tagelohn aber nicht bloß nicht stieg, sondern noch fiel - da griffen die Menschen nach Kräutern, die sie auf Feldern und in den Wäldern pflückten, nach Quecken und Wurzeln, und kochten sich Suppen aus gestohlenem Heu und aßen krepiertes Vieh. Ihre Kräfte schwanden. Der Schnaps wurde teurer und - noch schlechter als zuvor. ,Schenker' heißen die meistenteils jüdischen Personen, welche gegen einen enormen Pacht an den gnädigen Herrn den Schnaps an das Volk verkaufen. Der Schenker war schon früher gewohnt, den Schnaps, den er durch gehörige Portionen Wassers verdünnte, durch allerlei Ingredienzen, wobei Vitriolöl eine Hauptrolle spielte, zu kräftigen. Diese Giftmischerei nahm von Jahr zu Jahr zu und wurde nach dem Auftreten der Kartoffelkrankheit auf die höchste Spitze getrieben. Der durch Heu- und Queckensuppen und durch den Genuß roher Wurzeln geschwächte Magen des Landmannes konnte solche Medizin nicht mehr überwinden. Bedenkt man ferner die schlechte Kleidung, die schmutzigen, ungesunden Wohnungen, die Kälte im Winter, Mangel entweder an Arbeit oder an Kraft zur Arbeit, so wird man begreifen, wie aus den Hungerzuständen sich sehr bald, nicht mehr und nicht minder als in Irland, der Typhus entwickelte. ,Die Leute hatten nichts zum Zusetzen!" Damit ist alles erklärt. Sie waren fortwährend vom Staat und von den Raubrittern so ausgesaugt und ausgepumpt worden, daß sie bei der geringsten Steigerung ihres Elends zugrund gehen mußten... Die Raubritter, die Beamtenkaste und die ganze gottbegnadete königlich-preußische Regierungsschar machte Geschäfte, bezog Gehälter, verteilte Gratifikationen, während da unten, in den gemeinen Schichten des Volks, die von Hunger und Typhus Gepeitschten hundertweise gleich dem Vieh zu krepieren anfingen und zu krepieren fortfuhren.

Nicht viel besser als mit den Tagelöhnern steht's mit den Wirten oder denjenigen, die ein Haus und ein größeres oder kleineres Stück Land dazu besitzen. Auch ihre Hauptnahrung ist Kartoffeln und Schnaps. Was sie produzieren, müssen sie verkaufen, um die Abgaben an den Gutsherrn, den Staat etc. aufzubringen... Und noch Hofedienste" (für den gnädigen Herrn) "tun zu müssen, hier vom Gnädigen oder dessen Beamten mit dem Kantschu barbarisch malträtiert zu werden, arbeitend, hungernd und geprügelt den Luxus und den Übermut der Raubritter und einer anschnauzenden Beamtenkaste mit ansehen und ertragen zu müssen - das war und das ist das Los eines großen Teils der wasserpolnischen Bevölkerung...

Welche Behandlung dem Hofgesinde, den Knechten und Mägden der Gnädigen zuteil wird, läßt sich schon aus derjenigen ermessen, welche die arbeitspflichtigen Dorfuntertanen und die sogenannten Lohnarbeiter zu erdulden haben. Der Kantschu ist auch hier das Alpha und das Omega des raubritterlichen Evangeliums...

Die Raubritterschaft schaltet und waltet nach Belieben. Aus ihren Reihen wurden die Landräte genommen; sie übt die Dominial- und Distriktspolizei, und die ganze Bürokratie arbeitet in ihrem Interesse. Dazu kommt, daß dem wasserpolnischen Bauer nicht ein deutsches - das wäre vielleicht zu human - sondern ein altpreußisches Beamtentum mit seiner preußischen Sprache und seinem Landrecht gegenübersteht. Von allen Seiten ausgesaugt, malträtiert, verhöhnt, gekantschut und in Fesseln geschlagen, mußte das oberschlesische Landvolk endlich auf dem Punkte ankommen, wo es angekommen ist. Hungertod und Pest mußten notwendig als letzte Frucht auf diesem echt christlich-germanischen Boden heranreifen. Wer noch zum Stehlen die Fähigkeit hat, der stiehlt. Das ist die einzige Form, in welcher der verirländerte Oberschlesier gegen das christliche Germanen- und Raubrittertum tatsächlich Opposition macht. Auf der nächsten Stufe wird gebettelt; scharenweise sieht man die verelendeten Gestalten von einem Ort zum andern ziehen. In dritter Reihe erblicken wir die, welche weder zum Stehlen noch zum Betteln Kraft und Geschick haben. Auf ihren Lagern von vermodertem Stroh hält der epidemische Würgengel seine ergiebigste Rundschau. Das sind die Früchte einer hundertjährigen gottbegnadeten monarchischen Regierung und der mit ihr verbündeten Raubritterschaft und Bürokratie."

Und wie vorher, fordert Wolff nun, daß die Ritterschaft die Bauern entschädige, daß alle Fronden und Geldzinsen unentgeltlich abgeschafft und schließlich, daß die großen Güter der oberschlesischen Magnaten zerschlagen werden. Das werde freilich unter der Brandenburg-Manteuffelschen Regierung nicht geschehen, und somit würden "die Oberschlesier nach wie vor dem Hunger und dem Hungertyphus scharenweise zum Opfer fallen", was sich buchstäblich bewährt hat, bis der enorme Aufschwung der oberschlesischen Industrie in den fünfziger und sechziger Jahren die ganzen Lebensverhältnisse der Gegend revolutionierte und an die Stelle der brutalfeudalen Ausbeutung mehr und mehr die zivilisiertere, aber noch gründlichere moderne bürgerliche Ausbeutung setzte.

IX

Wir haben absichtlich die "Schlesische Milliarde" in größeren Auszügen mitgeteilt, nicht nur weil darin der Charakter Wolffs am deutlichsten sich zeigt, sondern auch weil sie ein treues Bild der Zustände gibt, die bis 1848 auf dem Lande in ganz Preußen, mit Ausnahme der Rheinprovinz, in Mecklenburg, Hannover und einigen anderen Kleinstaaten, sodann in ganz Österreich herrschten. Wo Ablösungen stattgefunden hatten, war der Bauer übervorteilt worden; aber für die Hälfte bis Zweidrittel der Bauernbevölkerung - je nach der Lokalität - bestanden die Feudaldienste und Abgaben an den Gutsherrn noch fort, mit wenig Aussicht auf ein beschleunigteres Tempo der Ablösung, bis das Donnerwetter von 1848 und die ihm folgende Periode industrieller Entwicklung auch mit diesen Resten des Mittelalters so ziemlich aufräumte. Wir sagen so ziemlich, denn in Mecklenburg besteht der Feudalismus noch in ungeschwächter Kraft fort und auch in anderen zurückgebliebenen Teilen von Norddeutschland dürften sich hie und da noch Gegenden finden, wo die Ablösung noch nicht erledigt ist. 1849 wurden in Preußen das Schutzgeld und einige andere weniger bedeutende Feudalabgaben unentgeltlich aufgehoben, die andern Lasten wurden rascher als vorher abgelöst, da der Adel, nach den Erfahrungen von 1848 und bei der anhaltenden Schwierigkeit, aus den widerspenstigen Bauern eine profitliche Arbeit herauszuschlagen, jetzt selbst auf Ablösung drang. Endlich, mit der Kreisordnung, fiel auch die Patrimonialgerichtsbarkeit der Gutsherren, und wenigstens der Form nach ist damit der Feudalismus in Preußen beseitigt.

Aber auch nur der Form nach. Überall, wo großer Grundbesitz vorherrscht, erhält sich eine halbfeudale Herrschaftsstellung der großen Grundeigentümer, auch unter sonst modern-bürgerlichen Bewirtschaftungsverhältnissen. Nur die Formen dieser herrschenden Stellung ändern sich. Sie sind andere in Irland, wo der Boden von kleinen Pächtern bewirtschaftet wird, andere in England und Schottland, wo kapitalbesitzende Pächter mit Lohnarbeitern große Pachtungen bebauen. An diese letztere Form schließt sich die In Norddeutschland, besonders im Osten, vorwiegende Adelsherrschaft an. Die großen Güter werden meist für Rechnung des Besitzers, seltener für Rechnung von Großpächtern bewirtschaftet, mit Hülfe von Hofgesinde und Tagelöhnern. Das Hofgesinde steht unter der Gesindeordnung, die in Preußen von 1810 datiert und so sehr für feudale Verhältnisse eingerichtet ist, daß sie "geringe Tätlichkeiten" der Herrschaft gegen das Gesinde ausdrücklich erlaubt, dem Gesinde aber tätliche Widersetzlichkeit gegen Mißhandlung der Herrschaft, außer in Lebens- oder Gesundheitsgefahr, bei Kriminalstrafe ausdrücklich verbietet! (Allg. Gesinde-Ordnung, §§ 77, 79.) Die Tagelöhner sind teils durch Kontrakte, teils aber durch die vorwiegende Ablehnung in Naturalien - wozu auch die Wohnung gehört - in eine faktische Abhängigkeit vom Gutsherrn gebracht, die der des Gesindes nichts nachgibt, und so floriert auch heute noch östlich der Elbe jene patriarchalische Behandlung der Landarbeiter und des Hausgesindes mit Maulschellen, Stock- und Kantschuhieben, die uns Wolff in Schlesien geschildert. Leider wird indes das gemeine Volk immer rebellischer und will sich diese väterlichen Besserungsmaßregeln hier und da schon nicht mehr gefallen lassen.

Da nun Deutschland immer noch ein vorwiegend ackerbautreibendes Land ist, und daher die Masse der Bevölkerung sich vom Ackerbau ernährt und auf dem Lande lebt, bleibt es die hauptsächlichste, aber auch schwierigste Aufgabe der Arbeiterpartei, die Landarbeiter über ihre Interessen und ihre Lage aufzuklären. Der erste Schritt hierzu ist, daß man diese Interessen und diese Lage der Landarbeiter selbst kennenlernt. Die Parteigenossen, denen die Umstände dies erlauben, würden der Sache einen großen Dienst tun, wenn sie die Darstellungen Wolffs mit den jetzigen Zuständen vergleichen, die eingetretenen Veränderungen zusammenstellen, die jetzige Lage der Landarbeiter schildern wollten. Neben dem eigentlichen Tagelöhner wäre der kleine Bauer ebenfalls nicht aus dem Auge zu lassen. Wie verhält es sich mit den Ablösungen seit 1848? Ist dabei der Bauer ebenso übers Ohr gehauen worden wie vorher? Solche und andere Fragen ergeben sich von selbst aus der Durchlesung der "Schlesischen Milliarde", und wenn deren Beantwortung ernsthaft in die Hand genommen und das gewonnene Material im Parteiorgan veröffentlicht würde, so geschähe damit der Arbeitersache ein größerer Dienst, als mit noch so vielen Artikeln über die Organisation der zukünftigen Gesellschaft im einzelnen.

Noch einen andern Punkt regt der Schluß der Wolffschen Artikel an. Oberschlesien ist seit 1849 zu einem der wichtigsten Mittelpunkte der deutschen Industrie geworden. Diese Industrie wird, wie überhaupt in Schlesien, vorwiegend auf dem Lande, in großen Dörfern oder neu entstehenden Städten, fern von großstädtischen Zentren, betrieben. Wenn es sich darum handelt, die Sozialdemokratie auf dem Lande zu verbreiten, so bietet also Schlesien, und namentlich Oberschlesien, den geeignetsten Ort, um den Hebel anzusetzen. Trotzdem scheint wenigstens Oberschlesien bis jetzt für die sozialistische Propaganda noch jungfräulicher Boden zu sein. Die Sprache kann kein Hindernis abgeben; einerseits hat mit der Industrie der Gebrauch des Deutschen dort sehr zugenommen, andrerseits gibt es doch gewiß genug Sozialisten, die polnisch sprechen.

Doch zurück zu unserm Wolff. Am 19. Mai wurde die "Neue Rheinische Zeitung" unterdrückt, nachdem die letzte, rotgedruckte Nummer erschienen war. Die preußische Polizei hatte, außer 23 noch schwebenden Preßprozessen, so viel andere Angriffsvorwände gegen jeden einzelnen Redakteur, daß sie alle Köln und Preußen sofort verließen. Die meisten von uns gingen nach Frankfurt, wo die Entscheidung sich vorzubereiten schien. Die Siege der Ungarn riefen den Einmarsch der Russen hervor; der Konflikt zwischen den Regierungen und dem Frankfurter Parlament wegen der Reichsverfassung hatte verschiedene Aufstände erzeugt, von denen die in Dresden, Iserlohn und Elberfeld niedergeschlagen, die in der Pfalz und Baden aber noch im Fortschreiten waren. Wolff hatte ein altes Breslauer Mandat als Stellvertreter des Geschichtsverdrehers Stenzel in der Tasche; man hatte den Heuler Stenzel nur dadurch durchgebracht, daß man den Wühler Wolff als Stellvertreter mitnahm. Stenzel war natürlich, wie alle guten Preußen, dem Befehl der preußischen Regierung auf Abberufung von Frankfurt gefolgt. Wolff trat nun an seine Stelle.

Das Frankfurter Parlament, durch eigne Trägheit und Dummheit von der Stellung der mächtigsten Versammlung, die je in Deutschland zusammentrat, hinabgesunken zu der äußersten, allen Regierungen, sogar der von ihm selbst eingesetzten Reichsregierung und ihm, dem Parlamente selbst, jetzt offenkundigen Ohnmacht, stand ratlos da zwischen den ihre Streitkräfte sammelnden Regierungen und dem für die Reichsverfassung aufgestandenen Volk. Noch war alles zu gewinnen, wenn das Parlament und die Führer der süddeutschen Bewegung nur Mut und Entschlossenheit hatten. Ein Parlamentsbeschluß, der die badische und Pfälzer Armee zum Schutz der Versammlung nach Frankfurt rief, hätte genügt. Die Versammlung eroberte sich dadurch mit einem Schlag wieder das Vertrauen des Volks. Der Abfall der hessen-darmstädtischen Truppen, der Anschluß Württembergs und Bayerns an die Bewegung konnte dann mit Sicherheit erwartet werden; die mitteldeutschen Kleinstaaten wurden ebenfalls hineingerissen; Preußen bekam genug bei sich zu tun, und gegenüber einer so gewaltigen Bewegung in Deutschland war Rußland genötigt, einen Teil der seitdem in Ungarn erfolgreich verwandten Truppen in Polen zurückzubehalten. Ungarn konnte also in Frankfurt gerettet werden, und andrerseits ist alle Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß angesichts einer siegreich fortschreitenden Revolution in Deutschland der in Paris täglich zu erwartende Ausbruch nicht auf die kampflose Niederlage der radikalen Spießbürger hinausgelaufen wäre, die am 13. Juni 1849 sich zutrug.

Die Chancen waren so günstig, wie sie nur sein konnten. Der Rat zum Herbeirufen des badisch-pfälzischen Schutzes wurde in Frankfurt, der zum Marsch auf Frankfurt auch ohne Ruf in Mannheim gegeben. Aber weder die badischen Führer noch die Frankfurter Parlamentler hatten Mut, Energie, Verstand oder Initiative.

X

Statt zu handeln, beschloß das Parlament, als ob es nicht schon viel zuviel geredet, noch einmal zu reden, und zwar in einer "Proklamation an das deutsche Volk". Eine Kommission wurde niedergesetzt, und diese brachte zwei Entwürfe ein, wovon der der Majorität von Uhland redigiert war. Beide waren matt, satt- und kraftlos und drückten nur die eigne Rat- und Mutlosigkeit und das böse Gewissen der Versammlung selbst aus. Am 26. Mai zur Debatte gestellt, gaben sie unserm Wolff den Anlaß, den Herrn Parlamentlern ein für allemal seine Meinung zu sagen. Der stenographische Bericht über diese Rede lautet:

"Wolff von Breslau:

,Meine Herren! Ich habe mich gegen die Proklamation an das Volk einschreiben lassen, die von der Majorität verfaßt und hier verlesen worden ist, weil ich sie für durchaus unangemessen den jetzigen Zuständen halte, weil ich sie viel zu schwach finde - geeignet, bloß als Journalartikel in denjenigen Tagesblättern zu erscheinen, welche die Partei vertreten, von der diese Proklamation ausgegangen ist, aber nicht für eine Proklamation an das deutsche Volk. Da nun jetzt noch eine zweite verlesen ist, so will ich nur so beiläufig bemerken, daß ich mich gegen diese noch viel mehr erklären würde, aus Gründen, die ich nicht anzuführen brauche.' (Stimme im Zentrum: ,Warum nicht?'), Ich spreche nur von der Majoritätsproklamation; sie ist allerdings so mäßig gehalten, daß selbst Herr Buß nicht viel dagegen sagen könnte, und das ist doch gewiß die schlimmste Empfehlung für eine Proklamation. Nein, meine Herren, wenn Sie irgend und überhaupt noch einen Einfluß auf das Volk haben wollen, müssen Sie nicht zum Volke sprechen in der Weise, wie in der Proklamation geschieht; Sie dürfen da nicht von Gesetzlichkeit, von gesetzlichem Boden und dergleichen sprechen, sondern von Ungesetzlichkeit in derselben Weise wie die Regierungen, wie die Russen, und ich verstehe unter Russen die Preußen, die Österreicher, Bayern, Hannoveraner.' (Unruhe und Gelächter.) ,Diese sind alle unter dem gemeinsamen Namen Russen zusammengefaßt.' (Große Heiterkeit.) ,Ja, meine Herren, auch in dieser Versammlung sind die Russen vertreten. Sie müssen ihnen sagen: So, wie ihr euch auf den gesetzlichen Standpunkt stellt, so stellen wir uns auch darauf. Es ist der Standpunkt der Gewalt, und erklären Sie in Parenthese die Gesetzlichkeit dahin, daß Sie den Kanonen der Russen die Gewalt entgegenstellen, wohlorganisierte Sturmkolonnen. Wenn überhaupt eine Proklamation zu erlassen ist, so erlassen Sie eine, in welcher Sie von vornherein den ersten Volksverräter, den Reichsverweser, für vogelfrei erklären.' (,Zur Ordnung!' Lebhafter Beifall von den Galerien.) ,Ebenso alle Minister!' (Erneuerte Unruhe.) ,Oh. Ich lasse mich nicht stören. Er ist der erste Volksverräter.'

Präsident Reh: ,Ich glaube, daß Herr Wolff jede Rücksicht überschritten. Er kann den Erzherzog Reichsverweser nicht vor diesem Hause einen Volksverräter nennen, und ich muß ihn deshalb zur Ordnung rufen...'

Wolff: ,Ich für meinen Teil nehme den Ordnungsruf an und erkläre, daß ich die Ordnung habe überschreiten wollen, daß er und seine Minister Verräter sind.' (Von allen Seiten des Hauses: ,Zur Ordnung, das ist pöbelhaft!')

Präsident: ,Ich muß Ihnen das Wort entziehen.'

Wolff: ,Gut, ich protestiere; ich habe im Namen des Volks hier sprechen wollen und sagen wollen, wie man im Volke denkt. Ich protestiere gegen jede Proklamation, die in diesem Sinne abgefaßt ist.'"

Wie ein Donnerschlag fielen diese wenigen Worte in die erschrockene Versammlung. Zum ersten Mal war die wirkliche Sachlage den Herren klar und unverhohlen ausgesprochen worden. Der Verrat des Reichsverwesers und seiner Minister war ein öffentliches Geheimnis; jeder der Anwesenden sah ihn sich vor seinen Augen vollziehen; aber keiner wagte das, was er sah, auszusprechen. Und nun kommt dieser rücksichtslose kleine Schlesier und wirft ihnen ihr ganzes konventionelles Kartenhaus mit einem Mal über den Haufen! Sogar die "entschiedene Linke" konnte nicht umhin, gegen diese durch einfache Konstatierung der Wahrheit begangene unverzeihliche Verletzung alles parlamentarischen Anstands sich energisch zu verwahren, durch den Mund ihres würdigen Vertreters, des Herrn Karl Vogt (Vogt - man hat ihm im August 1859 Frs. 40 000 Übermacht, sagen die 1870 veröffentlichten Listen der von Louis-Napoleon an seine Agenten gezahlten Summen). Herr Vogt bereicherte die Debatte mit folgendem, ebenso lumpig verlegnen wie infam verlognen Protest:

"Meine Herren, ich habe mich zum Worte gemeldet, um den kristallhellen Strom, der aus einer Dichterseele in diese Proklamation geflossen ist, zu verteidigen gegen den unwürdigen Schmutz, welcher in denselben geworfen oder (!) gegen denselben (!) geschleudert worden ist, um diese Worte zu verteidigen gegen den Kot, der aufgehäuft worden ist in dieser letzten Bewegung und dort alles zu überfluten und zu beschmutzen droht. Ja, meine Herren! Das ist ein Kot und ein Schmutz, den man auf diese (!) Weise an alles, was nur Reines gedacht werden kann, heranwirft, und ich spreche meine tiefste Entrüstung darüber aus, daß so etwas (!) geschehen konnte."

Da Wolff von Uhlands Redaktion der Proklamation gar nicht gesprochen, sondern nur ihren Inhalt zu schwach befunden, so begreift man gar nicht, woher Herr Vogt seine Entrüstung und seinen "Schmutz" und "Kot" eigentlich bezieht. Aber einerseits war es die Erinnerung an die rücksichtslose Weise, mit der die "Neue Rheinische Zeitung" die falschen Brüder von der Sorte Vogts stets behandelt, andererseits Wut über die grade Sprache Wolffs, die diesen selben falschen Brüdern das bisherige achselträgerische Spiel fernerhin unmöglich machte. Zwischen der wirklichen Revolution und der Reaktion zur Wahl genötigt, erklärt sich Herr Vogt für die letztere und den Reichsverweser und seine Minister - für "alles, was Reines gedacht werden kann". Leider wollte die Reaktion von Herrn Vogt nichts wissen.

Noch denselben Tag ließ Wolff Herrn Vogt durch den Abgeordneten Würth von Sigmaringen auf Pistolen fordern, und als Herr Vogt es ablehnte, sich zu schießen, ihm körperliche Züchtigung androhen. Herr Vogt, obwohl körperlich ein Riese gegenüber Wolff, flüchtete sich nun unter den Schutz seiner Schwester, ohne deren Begleitung er sich nirgends mehr sehen ließ. Wolff ließ den Maulhelden laufen.

Jedermann weiß, wie, wenige Tage nach der Szene, die Versammlung selbst die Richtigkeit von Wolffs Äußerungen anerkannte, indem sie sich vor ihrem eignen Reichsverweser und seiner Regierung durch die Flucht nach Stuttgart rettete.

XI

Wir kommen zu Ende. Wolff blieb in Stuttgart auf seinem Posten, auch bei Sprengung der Nationalversammlung durch die württembergischen Truppen, kam dann nach Baden und endlich mit den übrigen Flüchtlingen nach der Schweiz. Er wählte Zürich zu seinem Aufenthaltsorte, wo er sich alsbald wieder als Privatlehrer konstituierte, aber natürlicherweise bei den vielen dort anwesenden studierten Flüchtlingen starke Konkurrenz fand. Trotz der hieraus sich ergebenden kümmerlichen Lebensstellung wäre Wolff doch in der Schweiz geblieben. Aber es trat immer deutlicher hervor, daß der Schweizer Bundesrat, gehorsam dem Gebot der europäischen Reaktion, entschlossen war, die sämtlichen Flüchtlinge nach und nach aus der Schweiz hinauszudrangsalieren, wie Wolff dies nannte. Für die große Mehrzahl bedeutete dies Auswanderung nach Amerika, und das war es, was die Regierungen wollten. Waren die Flüchtlinge jenseits des Ozeans, so hatte man Ruhe vor ihnen.

Auch Wolff trug sich häufig mit dem Gedanken einer Auswanderung nach Amerika, zu der ihn seine vielen schon dorthin gegangenen Freunde aufforderten. Halb entschlossen kam er, als die "Drangsalierung" auch ihm zu arg wurde, im Juni 1851 nach London, wo wir ihn einstweilen festhielten. Auch hier war die Konkurrenz der Privatlehrer eine sehr starke. Wolff konnte trotz der größten Mühe kaum den dürftigsten Lebensunterhalt gewinnen. Seinen Freunden verheimlichte er seine Lage möglichst, wie immer, wenn es ihm schlecht ging. Trotzdem war er genötigt, bis Ende 1853 ca. 37 Pfund Sterling (750 Mark) Schulden zu machen, die ihn schwer drückten; und schrieb im Sommer desselben Jahres in sein Tagebuch:

"Am 21. Juni 1853 hatte ich meinen Geburtstag in nahezu schrecklichem distress (Hülflosigkeit) zu verleben."

Die Absicht, nach Amerika zu gehen, wäre diesmal wohl in Erfüllung gegangen, wenn nicht ein ebenfalls flüchtiger deutscher Arzt in Manchester, der mit Wolff von Breslau her befreundet war, ihm durch seine Verbindungen soviel Privatstunden in Manchester verschafft hätte, daß er wenigstens davon leben konnte. So kam er denn Anfang Januar 1854 herüber. Anfangs ging's freilich knapp genug. Aber die Existenz war doch gesichert, und dann konnte Wolff, bei seinem außerordentlichen Geschick, mit Kindern umzugehen und ihre Zuneigung zu gewinnen, auf allmähliche Ausbreitung seines Wirkungskreises rechnen, sobald er einmal unter den dortigen Deutschen bekannt war. Dies blieb denn auch nicht aus. Nach einigen Jahren fand er sich in einer für seine Ansprüche ganz behaglichen materiellen Lage, von seinen Schülern vergöttert, bei alt und jung, Engländern wie Deutschen allgemein geachtet und beliebt wegen seiner Gradheit, Pflichttreue und heitern Liebenswürdigkeit. Die Natur der Sache brachte es mit sich, daß er vorwiegend mit bürgerlichen, also mehr oder weniger politisch gegnerischen Elementen in Berührung kam; allein obwohl er weder seinem Charakter, noch seiner Überzeugung je das mindeste vergab, hatte er doch nur äußerst selten Konflikte zu bestehen, und bestand sie ehrenvoll. Eine öffentliche politische Tätigkeit war damals für uns alle abgeschnitten; wir wurden von der Reaktionsgesetzgebung mundtot gemacht, von der Tagespresse totgeschwiegen, von den Verlegern kaum einer ablehnenden Antwort unserer etwaigen Offerten gewürdigt; der Bonapartismus schien endgültig über den Sozialismus gesiegt zu haben. Mehrere Jahre lang war Wolff der einzige Gesinnungsgenosse, den ich in Manchester hatte; kein Wunder, daß wir uns fast täglich sahen und daß ich auch da noch oft genug Gelegenheit hatte, sein fast instinktiv richtiges Urteil über die Tagesvorgänge zu bewundern.

Von welcher Gewissenhaftigkeit Wolff war, davon nur einen Beweis. Einem seiner Schüler gab er ein Rechenexempel aus einem Schulbuch auf. Er verglich die Auflösung mit der in dem sogenannten Schlüssel gegebenen und erklärte sie für falsch. Als der Junge aber nach mehrmaligem Rechnen immer dieselbe Lösung bekam, rechnete Wolff selbst nach und fand, daß der Junge recht hatte; der Schlüssel enthielt hier einen Druckfehler. Sogleich setzte sich Wolff hin und rechnete sämtliche Exempel des Buches nach, um zu sehen, ob nicht noch mehr solcher Fehler im Schlüssel seien: "Das soll mir nicht wieder passieren!"

An dieser Gewissenhaftigkeit ist er auch, noch nicht 55 Jahre alt, gestorben. Im Frühjahr 1864 stellten sich, infolge von Überarbeitung, heftige Kopfschmerzen ein, die nach und nach eine fast gänzliche Schlaflosigkeit zur Folge hatten. Sein Arzt war grade abwesend; einen andern wollte er nicht konsultieren. Alle Bitten, er möge doch seine Stunden für einige Zeit einstellen oder beschränken, waren vergebens; was er einmal übernommen, wollte er auch durchführen. Erst als er absolut nicht mehr konnte, setzte er den Unterricht dann und wann aus. Aber es war zu spät. Die durch Überfüllung des Gehirns mit Blut erzeugten Kopfschmerzen wurden immer schlimmer, die Schlaflosigkeit immer ununterbrochener. Ein Blutgefäß im großen Gehirn sprang, und nach mehrmaligen Blutergüssen auf die Gehirnmasse trat der Tod am 9. Mai 1864 ein. Mit ihm verloren Marx und ich den treuesten Freund, die deutsche Revolution einen Mann von unersetzlichem Wert.

Zu den Schriften von Wilhelm Wolff


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